EVZ-Deutschland Kehl - Folgen von Ordnungswidrigkeiten

Begeht ein in Deutschland lebender Ausländer oder Deutscher (mit ausländischem Führerschein) eine Ordnungswidrigkeit in Deutschland, so wird diese ab einem Betrag von 40,00 € in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen. Die Vorschriften über Entzug, Aussetzung und Aufhebung der Fahrerlaubnis sowie das Punktesystem gelten für Deutsche wie für Ausländer gleichermaßen. Ist die Fahrerlaubnis entzogen, so erlischt bei einer ausländischen Fahrerlaubnis das Recht zum Fahren innerhalb Deutschlands. Hintergrund hierfür ist, dass der deutsche Staat keine Befugnis hat, die ausländische Fahrerlaubnis zurückzuziehen.


Folgen von Ordnungswidrigkeiten

Folgen von Ordnungswidrigkeiten für Inhaber von ausländischen Führerscheinen

a) in Deutschland

Begeht ein in Deutschland lebender Ausländer oder Deutscher (mit ausländischem Führerschein) eine Ordnungswidrigkeit in Deutschland, so wird diese ab einem Betrag von 40,00 € in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen. Die Vorschriften über Entzug, Aussetzung und Aufhebung der Fahrerlaubnis sowie das Punktesystem gelten für Deutsche wie für Ausländer gleichermaßen. Ist die Fahrerlaubnis entzogen, so erlischt bei einer ausländischen Fahrerlaubnis das Recht zum Fahren innerhalb Deutschlands. Hintergunrd hierfür ist, dass der deutsche Staat keine Befugnis hat, die ausländische Fahrerlaubnis zurückzuziehen.

b) im Ausland

Begeht ein in Deutschland lebender Ausländer (mit ausländischem Führerschein) eine Ordnungswidrigkeit in einem anderen Land, hängen die Folgen von den nationalen polizeilichen und verwaltungstechnischen Praktiken ab, die von Staat zu Staat freilich stark variieren.

 

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