Niederländischer Versicherer

Niederländischer Versicherer "International Insurance Corporation" unter Notverwaltung

Der niederländischen Versicherer International Insurance Corporation (IIC) steht mittlerweile unter Notverwaltung, da er nicht mehr über ausreichende Liquidität verfügt. Dies hat das Landgericht Amsterdam auf Antrag der niederländischen Regulierungsbehörde für Finanzdienstleistungen entschieden. Hiervon auch betroffen könnten Deutsche sein, die ihre Autos bei den Marken Ineas und LadyCarOnline versichert haben.


Die Betroffenen brauchen sich nach Einschätzung der VZ NRW keine Sorgen um die Erstattung von Haftpflichtansprüchen zu machen, denn die werden über die Verkehrsopferhilfe reguliert. Ist man Unfallverursacher, kann es jedoch zu einer Selbstbeteiligung von bis zu 2.500 Euro kommen.

Nicht klar ist die Kostenübernahme bei Kaskoschäden, d.h. wenn das eigene Fahrzeug beschädigt wird oder auch gestohlen. Daher forderte die Verbraucherzentrale NRW bei IIC ein Sonderkündigungsrecht für Versicherungsnehmer und stellt auf ihrer Homepage ein Musterkündigungsschreiben für wechselwillige Versicherte zur Verfügung. Es empfiehlt sich, vor dem Wechsel die schriftliche Kündigungsbestätigung der Versicherung abzuwarten.

Musterbrief unter: http://www.vz-nrw.de/ineas