Erleichterungen im internationalen Zahlungsverkehr – Stichwort SEPA
Überweisungen: Es wird zwar mittelfristig auch weiterhin getrennte Überweisungsträger für Inlands- und für Auslandsüberweisungen geben. Jedoch können auch Inlandsüberweisungen seit dem 28.1.2008 mit einem neuen, einheitlichen Überweisungsträger getätigt werden.
Dafür müssen Sie freilich auch IBAN und BIC der inländischen Empfängerbank kennen und angeben. Das ist also zum einen die International Bank Account Number, die internationale Bankkontonummer IBAN), und der Bank Identifier Code, sozusagen die internationale Bankleitzahl (BIC), bisweilen auch SWIFT-CODE genannt.
Diese Angaben sollen sicherstellen, dass die Empfängerbank rasch und zweifelsfrei identifiziert wird und die Überweisung automatisiert bearbeitet werden kann.
Erwarteter Vorteil für Bankkunden: Auslandsüberweisungen sollen innerhalb von maximal drei Bankarbeitstagen beim Empfänger ankommen. Noch schneller soll es im Jahr 2012 werden: Dann gilt ein Bankarbeitstag als Frist.
Achtung: Sie können Überweisungen nur in Euro vornehmen. Folgendes Beispiel: Sie wollen Geld nach Dänemark oder in die Schweiz überweisen, die beide keine Euro-Länder sind. Sie können dann zwar den entsprechenden Betrag in Euro eintragen. Wünscht der Empfänger jedoch eine Zahlung in Kronen oder Schweizer Franken, müssen Sie die Überweisung wie bisher in Absprache mit Ihrer Bank vornehmen und damit rechnen, dass die Ihnen den Vorgang gesondert berechnet.
Bargeldabhebungen mit Kreditkarte sollen an sämtlichen Geldautomaten in den 32 Staaten möglich sein, die an SEPA teilnehmen. Ebenso sollen dort Kartenzahlungen möglich sein. Hierfür sollen die Übertragungsprotokolle standardisiert werden (gemeint ist das so genannte EPAS-Projekt / Electronic Protocols Application Software)
Wichtig: Schecks sind von den Neuregelungen einstweilen ausgenommen. Wer einen ausländischen Scheck bei seiner Bank im Inland einlöst, sollte sich darauf einstellen, dass auch in Zukunft höhere Kosten entstehen. Wenn dies heute auch eher selten der Fall ist, sei dieser Punkt der Vollständigkeit halber erwähnt.


