Das Recht auf ein Konto - ein deutsch-französischer Vergleich
Sollte wider Erwarten eine Bank dem Verbraucher die Eröffnung eines
Kontos verweigern, kann er sich an die französische Zentralbank Banque
de France wenden. Dort wird ihm innerhalb eines Tages nach
Eingang der Unterlagen ein Kreditinstitut in der Nähe zugewiesen, bei
dem er ein Konto eröffnen und deren grundlegendes Serviceangebot nutzen
kann – und zwar kostenlos. Die Banken haben sich vor über 10
Jahren kollektiv dazu verpflichtet, für alle Kosten aufzukommen:
Eröffnung, Unterhalt und Schließung des Kontos, Adressänderung (einmal
pro Jahr), Kontoauszug (einmal pro Monat) etc. Für die Ausgabe eines
Scheckheftes oder die Einrichtung eines Dispositionskredits können
allerdings zusätzliche Gebühren verlangt werden.
Außerdem kommt
seit 2002 für jedes Konto in Frankreich der sogenannte Solde
Bancaire Insaisissable (SBI) hinzu, ein Pfändungsfreibetrag,
der derzeit bei rund 460 Euro liegt. Er soll sicherstellen, dass alle
Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens (Miete, Versicherungen etc.)
beglichen werden können. Zudem kann sich der Verbraucher auch einen
Teil des Geldes bar auszahlen lassen. Dafür muss er allerdings
nachweisen können, dass die ausgezahlte Summe plus der monatlichen
Abbuchungen den Freibetrag nicht übersteigt. Seit dem 1. August 2009
ist der SBI bei jedem Konto automatisch vorgesehen.



