1. Points of Single Contact (PSC)/ Einheitliche Ansprechpartner/ Guichets uniques (Artikel 6 bis 8)
Nach der Dienstleistungsrichtlinie soll die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten künftig deutlich leichter werden. Ein wichtiges Instrument hierfür bilden die so genannten "Einheitlichen Ansprechpartner", denen eine wichtige Unterstützungsfunktion zukommen wird. Sie sollen es künftig möglich machen, dass jeder Dienstleistungserbringer über eine Kontaktstelle bzw. -person verfügt, über die alle Verfahren und Formalitäten sowie Informationsanfragen abgewickelt werden können. Die Einheitlichen Ansprechpartner müssen aus der Ferne und elektronisch leicht zugänglich sein und eng mit den zuständigen nationalen Behörden zusammenarbeiten.
Ihre Aufgabe: Bei den „einheitlichen Ansprechpartnern“ erhalten Dienstleistungserbringer sämtliche notwendigen Informationen, die für die Aufnahme ihrer Dienstleistungstätigkeiten erforderlich sind, und können alle für ihre Tätigkeiten erforderlichen Verfahren erledigen, insbesondere Erklärungen, Anmeldungen oder die Beantragung von Genehmigungen bei den zuständigen Behörden, einschließlich der Beantragung der Eintragung in Register, Berufsrollen oder Datenbanken oder der Registrierung bei Berufsverbänden oder Berufsorganisationen.
2. Nationale Kontaktstellen gemäß Artikel 21 der Richtlinie
Die Mitgliedstaaten können diese nationalen Kontaktstellen für Dienstleistungsempfänger sowohl bei den einheitlichen Ansprechpartnern oder jeder anderen Einrichtung, wie beispielsweise den Zentren des Netzes der europäischen Verbraucherzentren, den Verbraucherverbänden oder den Euro Info Zentren, ansiedeln.
Die deutsche Regierung hat dem
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)* die Aufgabe der
Verbraucherinformation übertragen, die französische Regierung dem Europäischen Verbraucherzentrum Frankreich unter dem Dach von Euro-Info-Verbraucher e.V.
Hat ein
deutscher Unternehmer Fragen zum ausländischen Recht im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie, kann er sich an die
Germany Trade and Invest GmbH (GTAI)** wenden.
Diese Kontaktstellen müssen die
folgenden Informationen für die Dienstleistungsempfänger bereithalten:
- allgemeine Informationen über die in anderen Mitgliedstaaten geltenden Anforderungen bezüglich der Aufnahme und der Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten, vor allem solche über den Verbraucherschutz;
- allgemeine Informationen über die bei Streitfällen zwischen Dienstleistungserbringer und -empfänger zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe;
- Angaben zur Erreichbarkeit der Verbände und Organisationen, die den Dienstleistungserbringer oder -empfänger beraten und unterstützen können, einschließlich der Zentren des Netzes der europäischen Verbraucherzentren.
Sofern angebracht umfasst die Beratung der zuständigen Behörden einen einfachen Schritt-für-Schritt-Leitfaden. Die Informationen und Unterstützung müssen in einer klaren und unzweideutigen Weise erteilt werden, aus der Ferne und elektronisch leicht zugänglich sein und dem neuesten Stand entsprechen.
* Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Bundesallee 50, Gebäude 247, 38116 Braunschweig, Tel: 0531/21497-0, Web: http://www.bvl.bund.de/
** Germany Trade and Invest – Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH, Friedrichstraße 60, 10117 Berlin, Web: http://www.gtai.de/