EU-weite Aktion zu Elektronikprodukten im Internet
Ob Digitalkameras, Handys, tragbare Musikgeräte, DVD-Player, PCs oder Konsolen für Computerspiele – Elektronikprodukte gehören zu den am häufigsten im Internet gekauften Waren und geben gleichzeitig vielfach Anlass für Verbraucherbeschwerden: So hatten auch mehr als ein Drittel aller Beschwerden über Online-Käufe, mit denen das Netz der Europäischen Verbraucherzentren 2007 befasst wurde, den Erwerb von Waren aus dem Bereich der Elektronik zum Gegenstand.
Grund genug für die EU-Kommission, nationale Stellen zu beauftragen, die Webseiten der Anbieter Ihres Landes auf Einhaltung von Verbraucherrechten zu überprüfen. Das Ergebnis: EU-weit waren 55 Prozent, in Deutschland sogar mehr als zwei Drittel der kontrollierten Webseiten verdächtig, gegen Verbraucherschutzvorschriften verstoßen zu haben und gaben Anlass zu weiteren Überprüfungen beziehungsweise zur rechtlichen Verfolgung.
Ermittelt wurde in 200 der bekanntesten Websites von Unterhaltungselektronik-Anbietern und in weiteren aufgrund von Verbraucherbeschwerden ausgewählten 100 Websites. Die im Mai dieses Jahres durchgeführten Überprüfungen legten folgende Regelverstöße offen:
- fehlende Detailangaben zur Identifizierung des Händlers: Nach den Vorschriften der EU muss der gewerbliche Verkäufer sich in Form folgender Angaben ausweisen: Name, vollständige tatsächliche Anschrift und E-Mail-Adresse;
- undurchsichtige Preisangaben: Nach den Vorschriften der EU muss im E-Commerce der Händler die Ware genau bezeichnen und den Gesamtpreis (einschließlich aller Steuern und Abgaben) des Artikels angeben, etwaige Versandkosten gesondert aufführen und die Zahlungsmodalitäten spezifizieren. Der effektiv in Rechnung gestellte Preis muss mit dem Angebotspreis übereinstimmen;
- irreführende Angaben über die Rechte des Verbrauchers: Nach den Vorschriften der EU muss der Verbraucher über sein Rückgaberecht in Kenntnis gesetzt werden. Im Fernabsatz erworbene Güter können nämlich in jedem Fall innerhalb von 7 Tagen, und zwar ohne Angabe von Gründen, zurückgegeben werden. Im Zuge der Ermittlungen wurde darüber hinaus die Richtigkeit zusätzlicher Informationen über die Rechte des Verbrauchers, z.B. in Fragen der Erstattung des Kaufpreises im Rahmen von Garantieleistungen, geprüft.
In Deutschland führte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) diese grenzüberschreitende Aktion in enger Zusammenarbeit mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband als der Dachorganisation der Verbraucherzentralen und weiterer Verbraucherverbände sowie mit der Wettbewerbszentrale als der größten unabhängigen Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft durch. Von 29 untersuchten Webseiten wiesen 21 Mängel auf: allein 14 Seiten bei der gesetzlich geforderten Widerrufsbelehrung. Die mangelnde Preistransparenz der Internetangebote bildet die zweitgrößte Gruppe von verbraucherunfreundlichen und möglicherweise rechtswidrigen Angeboten. Hier wurden bei neun Online-Anbietern mögliche Verstöße entdeckt.
Im Anschluss an diese Untersuchung folgt eine Phase der Rechtsdurchsetzung. Dabei werden die nationalen Behörden die betroffenen Händler auffordern, ihre Websites regelkonform umzugestalten oder aber ihr bisheriges Gebaren zu begründen. Sollten Letztere im Anschluss daran aber weiterhin gegen die geltenden Bestimmungen verstoßen, können rechtliche Schritte eingeleitet werden, deren Folgen von Geldbußen bis hin zur behördlichen Sperrung der fraglichen Website reichen können. Die Ergebnisse der EU-weiten Maßnahmen zur Durchsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften sollen zum Ende des ersten Halbjahrs 2010 vorgestellt werden.
Ziel des Sweeps ist es, dass die Gesetze zum Schutz der Verbraucherinteressen eingehalten werden. Auf diese Weise sollen die Risiken für die Verbraucher bei Online-Käufen so gering wie möglich gehalten und das Vertrauen der deutschen Verbraucher auch in den grenzüberschreitenden Online-Handel gestärkt werden.
Weitere Informationen zum Sweep gibt es hier auf der Homepage der Europäischen Kommission.
Die Presseinformation der Europäischen Kommission finden Sie hier.



