Verpackungsstandards gekippt
Am 11. April 2009 fielen für viele Lebensmittel feste Standardgrößen
weg, in Zukunft dürfen auch Grundnahrungsmittel in beliebig großen oder
kleinen Verpackungen verkauft werden. Damit setzt auch Deutschland eine
EU-Richtlinie um, die den Wettbewerb zwischen Lebensmittelherstellern
aus unterschiedlichen Ländern stärken soll. Für viele andere Produkte
hatte die EU bereits im Jahr 2000 die Verpackungsstandards gekippt,
bestehen bleibt sie in Zukunft nur noch für Wein und Spirituosen.
Ob Milch, Saft und Schokolade – Hersteller dürfen in Zukunft frei wählen, in welcher Menge sie ihre Produkte verpacken. Befürchtet wird, dass sie für den gleichen Preis wie bisher in Zukunft weniger Inhalt bieten. Umso wichtiger ist es für den Verbraucher, nicht die Packungspreise, sondern die Grundpreise zu vergleichen. Darin ist angegeben, wie viel eine bestimmte Standardmenge eines Produktes kostet, wie teuer etwa ein Kilogramm oder ein Liter wären. Zwar ist diese Grundpreisangabe verpflichtend, dennoch gibt es Produkte, für die sie nicht angegeben oder kaum lesbar, weil zu klein sind. Auch bei Produkten, die sich aus mehreren Einzelartikeln zusammensetzen, wie Taschentücher, sind Hersteller nicht dazu verpflichtet, die Stückpreise anzugeben.
Das Ende der Insellösung
Hinter der neuen EU-Richtlinie steht der Versuch, die unterschiedlichen nationalen Verpackungsvorschriften außer Kraft zu setzen und somit Bürokratie in Europa abzubauen. Außerdem soll der Wettbewerb gefördert werden: Innereuropäische Konkurrenten könnten demnach ihre Produkte leichter auch in anderen Staaten verkaufen, die andere Verpackungsvorschriften als die ihres Heimatlandes haben. Der sogenannten „Insellösung“, bei der die Systeme der verschiedenen Staaten nicht kompatibel waren, soll durch die Aufhebung der nationalen Verpackungsstandards der Garaus gemacht werden.Gesetzlicher Hintergrund
Die Richtlinie 2007/45/EG liberalisiert EU-weit die Packungsgrößen für alle Erzeugnisse in Fertigpackungen außer für Wein und Spirituosen. Ab dem 11. April 2009 sind daher die bisher geltenden Richtlinien 75/106/EWG und 80/232/EWG aufgehoben, die für eine Reihe von Erzeugnissen in Fertigpackungen bestimmte Nennfüllmengen vorschrieben und für andere eine auf nationaler Ebene festgelegte Nennfüllmenge ausschlossen. Die Vorgaben der Fertigpackungsrichtlinien wurden in Deutschland durch die neue Fertigpackungsverordnung umgesetzt und durch weitere autonome verbindliche Packungsgrößen – auch für weitere Erzeugnisse – ergänzt.Die EU-Richtlinie 2007/45/EG finden Sie hier:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:247:0017:0020:DE:PDF
Die geänderte deutsche Fertigverpackungsverordnung finden Sie hier:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/fertigpackv_1981/gesamt.pdf



