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EVZ-Deutschland Kehl - Frankreich-Tipps - Autos und Verkehr - Besuch in einer französischen Werkstatt


Französische Werkstatt

Besuch in einer französischen Werkstatt - Was Sie wissen müssten!

Preise

Diese müssen als Aushang zur Verfügung gestellt werden, und insb. die Methode für die Berechnung des Stundenlohns anzeigen.

Kostenvoranschlag (devis)

Dieser ist nicht zwingend erforderlich, allerdings wird dazu geraten insb. für größere Arbeiten. Er ist meistens kostenlos, es kann allerdings eine Rechnung gestellt werden, soweit Sie vorher darüber informiert worden sind.Er ist zwingend für die Werkstatt, und darf nicht übertroffen werden. Er ist aber auch für den Autofahrer zwingend ab dem Moment wo er unterschrieben ist, er gilt dann als "ordre de réparation" (Reparaturbefehl).

Er muss folgendes beinhalten:
  • Die Beschreibung der zu erfüllenden Arbeiten
  • Die Arbeitskosten
  • Die Liste der nötigen Ersatzteile
  • Die MWSt. Summe
  • Die voraussichtliche Arbeitszeit
  • Die Zeit für die das Angebot gültig ist
Reparaturbefehl (ordre de réparation)

Wenn kein Kostenvoranschlag gemacht wurde, müssten Sie auf jeden Fall ein Reparaturbefehl verlangen. Er muss folgende Informationen beinhalten:

  • Identifizierung des Kunden und der Werkstatt
  • Identifizierung des Fahrzeugs
  • Informationen zum äußerlichen Zustandes und jede Information die der Kunde als wichtig erachtet
  • die erforderlichen Arbeiten
  • Vermutete Arbeitszeit und Abholdatum


Sollten weitere Reparaturen erforderlich sein, so muss die Werkstatt den Kunden informieren und seine schriftliche Genehmigung einholen.

Rechnung

Die Rechnung ist Pflicht sobald der Preis 15,24 € überschreitet. Es muss ein detaillierte Rechung in zwei Exemplaren ausgestellt werden. Diese muss beinhalten:

  • Name und Adresse des Kunden
  • Datum
  • Datum und Ort der Reparatur
  • Detaillierte Abrechnung (Mengen und Preise für jede Arbeit und Ersatzteil)
  • Methode der Rechnung des Stundenlohns
  • Die gesamte Summe mit und ohne MWSt.
Haftung der Werkstatt

In Frankreich ist der Erfolg der Reparatur geschuldet. Sollte eine Panne nach der Reparatur passieren, so muss sich die Werkstatt die Vermutung entgegenhalten lassen, dass Sie dafür verantwortlich ist.

Zurückhaltungsrecht der Werkstatt

Die Werkstatt hat das Recht das Fahrzeug bis zur kompletten Zahlung der Rechnung zurückzuhalten. Dies gilt allerdings nicht, wenn es sich um eine Überschreitung des Kostenvoranschlags handelt.

Weitere PflichtenDie Werkstatt muss Ihnen die gewechselten Teile zur Verfügung stellen.

Soweit Ihnen keine Fahrlässigkeit zuzurechnen ist, ist die Werkstatt für Unfälle innerhalb der Werkstatt verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Auto gestohlen wird, oder einen Schaden erleidet.