Winterschlussverkauf in Frankreich
Es gibt ihn noch, den Winterschlussverkauf – in Frankreich! Hier erfahren Sie, wann er im Winter 2007 / 2008 losgeht, wie lange er dauert und worauf Sie achten sollten.
Beginn: Mittwoch, 9. Januar 2008, 8 Uhr / Dauer: bis zu sechs Wochen
Ob gleich hinter der Grenze, in den Départements Moselle (Metz / 57), Bas-Rhin (Straßburg / 67) und Haut-Rhin (Colmar / 68), oder in Paris (75) – hier überall startet der Winterschlussverkauf zum gleichen Zeitpunkt und dauert fünfeinhalb bis sechs Wochen. Letzter Tag in dieser WSV-Saison ist üblicher Weise Samstag, der 16. Februar, im Département Moselle ist es jedoch erst der Dienstag darauf, der 19. Februar 2008.
Regelungen in den einzelnen Départements
Einen Überblick dazu verschafft Ihnen die Internetseite der Generaldirektion für Verbraucherschutz (DGCCRF) beim französischen Wirtschaftsministerium (MINEFI) in Paris. Bitte beachten Sie, dass in der dort hinterlegten Liste die Départements in zwei Spalten (01–50 und 51– 974) nebeneinander stehen, was leicht zu übersehen ist:
http://www.minefi.gouv.fr/directions_services/dgccrf/actualites/soldes/soldeshiver07_08.htm
Wenn Sie Départements suchen, haben auf dieser Karte hier einen Zugang, indem Sie auf die Regionen klicken:
http://www.tourisme.fr/carte/france.htm
Gewährleistungsansprüche beim WSV in Frankreich
Als Kunde haben Sie im Schlussverkauf grundsätzlich dieselben Gewährleistungsansprüche wie außerhalb der Schlussverkaufswochen. Treten nach dem Kauf der Ware versteckte Mängel zu Tage, das heißt Mängel, die Sie beim Kauf nicht sehen konnten (frz. vice caché), ist der Händler verpflichtet, die Ware umzutauschen oder Ihnen den Kaufpreis zu erstatten.
Umgekehrt gilt: War der Fehler äußerlich erkennbar, können Sie diesen nicht geltend machen. Und wie ist es, wenn die „Schlussverkaufware vom Umtausch ausgeschlossen“ ist – im Französischen etwa wie folgt gekennzeichnet: „soldes, articles ni repris ni échangés“? Eine solche Einschränkung dürfen Händler nur aussprechen für Waren, die ausdrücklich fehlerhaft gekennzeichnet sind.
Also: Augen offen halten und die Ware vor dem Kauf genau prüfen.
Preisangaben, zu denen die Händler verpflichtet sind
Das Preisschild muss deutlich lesbar zunächst den alten Preis angeben, und zwar den niedrigsten Preis, den die Ware in den 30 Tagen vor offiziellem Beginn des Schlussverkaufs hatte. Dieser Preis muss auf dem Etikett durchgestrichen sein. Außer dem neuen Preis müssen Händler außerdem die Differenz als Höhe der Ermäßigung ausweisen.
Damit Schlussverkauf-Ware deutlich von der nicht-reduzierten Ware zu unterscheiden ist, muss die preisreduzierte Schlussverkauf-Ware entweder den Hinweis „soldes“ tragen oder etwa am Regal darauf hingewiesen werden, dass auf alle Artikel zum Beispiel 10 % Nachlass gewährt wird.
Zu guter Letzt: Unsere drei Tipps für Ihren Schnäppchen-Kauf
- Allen „Ersparnissen“ zum Trotz: Achten Sie immer auf das Preis/Leistungs-Verhältnis.
- Bei Zweifeln am tatsächlichen Preisnachlass: Fragen Sie bei einem Verkäufer nach.
- Nach dem Einkauf ist vor der Reklamation: Bewahren Sie Ihre Kassenzettel gut auf. Sie dienen als Beleg für den Fall, dass Sie mit defekter Ware Beschwerden gegenüber dem Händler geltend machen müssen.



