EVZ Deutschland - Gesundheit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass auch die Erbringung medizinischer Leistungen unter den Begriff der Dienstleistung i.S.d. Vertrages fällt und dass die Mitgliedstaaten daher bei der Ausgestaltung Ihrer sozialrechtlichen Vorschriften den Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit beachten müssen. Vorschriften, die die Erstattung von Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland von einer vorherigen Genehmigung durch die Kassen abhängig machen, bedeuten eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit.