EVZ Deutschland - Gesundheit

Am 1. Juni 2004 wurde eine einheitliche europäische Versicherungskarte eingeführt. Diese personenbezogene Versicherungskarte wird die bis jetzt bestehenden Papiervordrucke ablösen und somit das Leben der EU-Bürger, Ärzte, Krankenhäuser und Krankenversicherungsträger vereinfachen sowie die Mobilität der EU-Bürger erhöhen. Sie gilt in allen 27 EU-Ländern sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz.


Krankenversicherungskarte

Europäische Krankenversicherungskarte

Im Urlaub, auf Geschäftsreise oder während eines Auslandssemesters - mit der euroäischen Krankenversicherungskarte ersparen Sie sich Zeit, Ärger und Geld, falls Sie im Ausland erkranken oder sich verletzen.

Am 1. Juni 2004 wurde eine einheitliche europäische Versicherungskarte eingeführt. Diese personenbezogene Versicherungskarte wird die bis jetzt bestehenden Papiervordrucke ablösen und somit das Leben der EU-Bürger, Ärzte, Krankenhäuser und Krankenversicherungsträger vereinfachen sowie die Mobilität der EU-Bürger erhöhen. Sie gilt in allen 27 EU-Ländern sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und in der Schweiz.

Mit der Karte können Sie Zugang zur medizinischen Versorgung des Landes erhalten, in dem Sie sich vorübergehend aufhalten. Allerdings werden keine Kosten von privaten Gesundheitsdienstleistern übernommen und auch nicht dann, wenn Sie die Auslandsreise nur deshalb unternehmen, weil Sie im Ausland behandelt werden möchten.

Wo Sie die Karte beantragen können, wie lange sie gültig ist und alle weiteren Informationen finden Sie unter

http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559&langId=de