EVZ-Deutschland Kehl - Einreisen nach Italien

EVZ-Deutschland Kehl - Tourismus und Transport - Einreisen nach Italien


Einreisen nach Italien

Informationen unserer Kollegen des ECC Italien

Italien gehört zu den so genannten Schengen-Staaten, EU-Bürger können ohne Beschränkungen in das Land einreisen.

Trotzdem sollten Sie besser Ihren Personalausweis oder Reisepass bei sich haben, falls Sie ihn bei einer Polizeikontrolle vorzeigen müssen.

Denken Sie vor allem bei Flugreisen an Pass oder Ausweis, da auch Airlines in der Regel darauf bestehen, dass Sie sich ausweisen.

Wie Sie sich im Normalfall bei der Einreise ausweisen können müssen, hängt davon ab, ob Sie Bürger eines Staates sind, der das Schengen-Abkommen ganz oder nur teilweise anwendet.

Schengen-Staaten sind alle EU-Mitgliedstaaten plus Island, Norwegen und die Schweiz. Drei der neuen EU-Mitgliedstaaten, Bulgarien, Rumänien und Zypern, wenden bislang nur bestimmte Bestimmungen des Abkommens an, die vollständige Inkraftsetzung mit der Abschaffung der Grenzkontrollen wird zu einem späteren Zeitpunkt durch die EU beschlossen (frühestens 2011).

Auch die EU-Staaten Großbritannien und Irland wenden nur einen sehr geringen Teil des Schengen-Abkommens an, daher finden noch Grenzkontrollen statt.

Bitte beachten Sie also je nach Herkunft diese Hinweise für Ihre Einreise...
als Bürger eines Schengen-Staats (also auch Deutschlands):

Zur Einreise genügen Personalausweis oder ein anderer Identitätsnachweis. Sollte Ihrer unbemerkt bereits abgelaufen sein, kommt es auf das Datum an: Ist es weniger als ein Jahr her, geht die Einreise noch in Ordnung. Ist es länger als ein Jahr her, dann nicht mehr.

als Bürger aus Großbritannien, Irland, Bulgarien, Rumänien und Zypern:

Zur Einreise genügen Personalausweis oder Reisepass. Das Dokument muss allerdings in jedem Fall gültig sein, darf also nicht abgelaufen sein.

als Nicht-EU-Bürger, mit einem „Schengen-Visum“:

Für sie gilt: Mit einem Visum, das für maximal drei Monate (“Kurzaufenthalt”) in einem Schengen-Staat gilt, können sie auch nach Italien reisen.

Einfuhr von Waren

Für Einkäufe, die Sie auf Reisen innerhalb der EU tätigen und die für Ihren persönlichen Bedarf bestimmt sind, ist eine Zollerklärung bei Ihrer Einreise nach Italien nicht erforderlich. Ebenso wenig müssen Sie für solche Waren weitere Steuern und Abgaben zahlen.

Als persönlicher Bedarf sind für Italien jeweils diese Mengen definiert:

Tabak: max. 800 Zigaretten, max. 400 Zigarillos, max. 200 Zigarren oder max. 1 kg Tabak

Spirituosen wie Whisky, Gin und Vodka: max. 10 Liter

Wein: max. 90 Liter

Zwischenerzeugnisse wie Wermut oder Portwein: max. 20 Liter

Bier: max. 110 Liter

Sollten Sie diese Mengen überschreiten, heißt das nicht zwangsläufig, dass Sie diese verzollen müssen oder überhaupt nicht einführen dürfen; Sie müssen lediglich damit rechnen, belegen zu müssen, dass sie für Ihren persönlichen Bedarf bestimmt sind.

Medikamente: Prinzipiell dürfen Sie nur so viel von einem Arzneimittel einführen, wie es Ihrem persönlichen Bedarf entspricht. Für eventuelle Kontrollen ist es sicher sinnvoll, bei rezeptpflichtigen Mitteln das entsprechende Rezept mitzuführen, mit dem Ihnen Ihr Arzt das Mittel verschrieben hat.

Sofern es sich um Psychopharmaka, Schlaf fördernde Mittel oder um opiathaltige Medikamente handelt, erkundigen Sie sich zuvor bei den italienischen Zollbehörden unter www.agenziadogane.it, dem „Ufficio delle Dogane“, nach den erlaubten Mengen.

Einreise mit Haustier

Tiere, die Sie in der Europäischen Union mit auf Reisen nehmen, müssen dafür grundsätzlich gleich mehrere Voraussetzungen erfüllen: eine Identifizierung per Tätowierung oder Mikrochip, eine Tollwutimpfung sowie den EU-Heimtierpass.

Der wird von einem amtlichen Tierarzt Ihres Landes ausgestellt und enthält neben Geburtsdatum bzw. Alter des Tieres folgende Angaben: Nummer des Mikrochips, Datum der Markierung und Körperstelle, an der die Tätowierung angebracht ist, Datum der Impfung und Name des Impfstoffs, Seriennummer sowie die Fälligkeit der Nachimpfung laut Angabe des Herstellers.

Beachten Sie, dass als gefährlich eingestufte Hunderassen nicht nach Italien einreisen dürfen. Für andere Rassen wiederum gelten im Land strenge Regelungen.

Einfuhr besonderer Waren und geschützter Tiere

Für die Einfuhr von Tieren oder Waren wie Elfenbein, die durch das Washingtoner Artenschutzabkommen geschützt sind, benötigen Sie das so genannte CITES-Zertifikat. CITES steht dabei für den englischen Begriff des Abkommens Convention on International Trade of Endangered Species.

Einzelheiten erfahren Sie ggf. bei den deutschen Zollbehörden oder aber – wenn Sie des Italienischen mächtig sind – unter www.agenziadogane.it, der Webseite des Ufficio delle Dogane, also des italienischen Zolls.