EuGH-Urteil zur Flugverspätung: 250 bis 600 Euro bei Zeitverlust von drei Stunden und mehr
Wer erst mit drei Stunden Verspätung oder mehr sein Ziel erreicht, hat jetzt Anspruch auf Ausgleichszahlungen: Bei Flügen bis 1500 Kilometer Entfernung können 250 Euro verlangt werden. Bis 3500 km gibt es 400 Euro, darüber hinaus 600 Euro. Die dadurch erweiterten EU-Fluggastrechte gelten für jeden, der seine Reise auf einem Flughafen in der EU antritt. Auch Passagiere aus Drittstaaten sind erfasst, sofern sie mit einer europäischen Fluggesellschaft in die EU fliegen.
Anlass des Urteils waren Klagen, die dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe und dem österreichischen Handelsgericht in Wien vorlagen. Die Kläger hatten Ausgleichszahlungen gefordert, weil sie bei Flügen mit den Fluggesellschaften Condor und Air France eine Verspätung von 25 bzw. 22 Stunden gegenüber der vorgesehenen Ankunftszeit hinnehmen mussten, die laut EU-Fluggastrechte-Verordnung bislang jedoch nicht vorgesehen waren.
In der Urteilsbegründung heißt es, dass Passagiere, die drei Stunden später als vorgesehen ankommen, nicht anders zu behandeln seien als solche, deren Flug annulliert wurde. Der EuGH hat festgestellt, dass Fluggäste, die von einer Verspätung betroffen sind, einen ähnlichen Schaden in Form eines Zeitverlusts erleiden und sich somit in einer vergleichbaren Lage befinden. Denn die Fluggäste eines kurzfristig annullierten Flugs haben selbst dann einen Ausgleichsanspruch, wenn sie von der Fluggesellschaft mit einem anderen Flug befördert werden, soweit sie gegenüber der ursprünglich angesetzten Dauer einen Zeitverlust von drei Stunden oder mehr erleiden, so der EuGH.
Bitte beachten Sie, dass sich Fluggesellschaften auch weiterhin auf außergewöhnliche Umstände berufen können, um nicht zahlen zu müssen. Dazu zählen aber in der Regel keine Defekte am Flugzeug. Nur bei technischen Defekten, die außerhalb des normalen Flugbetriebs aufgetreten sind und nicht beherrschbar gewesen wären, muss sich die Airline der Zahlung nicht leisten.
Grundsätzlich sollten Sie Ihre Forderungen immer schriftlich direkt an die Airline richten. Lassen Sie sich am Schalter der Airline oder an Servicepunkten unbedingt die Verspätung schriftlich bestätigen. Falls Sie eine Kamera zur Hand haben, fotografieren Sie die Abflugtafel, um die Verspätung zu dokumentieren. Jeder Beleg, der als Hinweis für den verspäteten Flug dient, kann sich als nützlich erweisen, wenn Sie die Entschädigung verlangen.
Vergessen Sie nicht, neben den Ausgleichszahlungen auch die durch die Flugverspätung entstandenen Kosten einzufordern. Die Airline muss zum Beispiel für Essen und Getränke in einem angemessenen Umfang sorgen. Ebenso muss sie entstandene Telefonkosten und bei längeren Verzögerungen sogar Kosten für eine Übernachtung übernehmen.
Mehr Informationen zum Thema Fluggastrechte finden Sie in unserer Broschüre „Fluggastrechte: Clever Reisen!"



