Schwarze Liste für Fluglinien
Über 260 Airlines aus 21 Staaten dürfen demnach nicht auf EU-Flughäfen landen oder starten. Fünf Gesellschaften wurden wieder zugelassen, denen der Betrieb drei Jahre zuvor noch untersagt worden war, während allen Flugunternehmen aus Sambia und Kasachstan in der überarbeiteten Liste die Flugerlaubnis entzogen wurde. Weiterhin keine Erlaubnis haben zwölf afrikanische und asiatische Unternehmen sowie mehrer ukrainische Fluglinien.
Zweck dieser Liste ist es, die Flugsicherheit in Europa insgesamt zu verbessern, indem Luftfahrtunternehmen, die für unsicher befunden werden, der Betrieb im europäischen Luftraum untersagt wird.
Die EU-Kommission will im Jahr 2010 die Überprüfung der schwarzen Liste weiterverfolgen. Die regelmäßig aktualisierten Listen werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die aktuelle Liste (Stand: 14.07.2009) finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/doc/list_de.pdf
Rechtlicher Hinweis:
„Die Zivilluftfahrtbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft können nur Luftfahrzeuge von Luftfahrtunternehmen kontrollieren, die Flughäfen in der Gemeinschaft anfliegen oder von ihnen abfliegen. In Anbetracht des Zufallscharakters solcher Inspektionen können unmöglich alle Luftfahrzeuge untersucht werden, die auf Gemeinschaftsflughäfen landen. Ist ein Luftfahrtunternehmen nicht in der gemeinschaftlichen Liste aufgeführt, bedeutet dies also nicht zwangsläufig, dass es die einschlägigen Sicherheitsnormen erfüllt.
Ist ein Luftfahrtunternehmen, das derzeit in der gemeinschaftlichen Liste enthalten ist, überzeugt, im Einklang mit den in den einschlägigen internationalen Sicherheitsnormen geregelten notwendigen technischen Elementen und Anforderungen zu stehen, so kann es bei der Kommission die Einleitung des Verfahrens zur Streichung aus der Liste beantragen.“ (EU-Kommission)



