Timesharing

Urlaubswohnung auf Zeit – die neue Timeshare-Richtlinie

Für eine bestimmte Zeit im Jahr eine Ferienwohnung nutzen, ohne sie gleich erwerben zu müssen: Das sogenannte „Time-Sharing“ ist von der Grundidee verlockend, birgt aber in der Praxis oft Tücken. Die neue EU-Richtlinie 2008/122/EG vom 14.01.2009 soll Verbraucher bei Teilzeitnutzungsverträgen und Verträgen über langfristige Urlaubsprodukte in Zukunft besser vor Betrügern schützen. 

Timesharing im Sinne der aktuellen Timesharing-Richtlinie bezeichnet das Recht, über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr zu einem festgelegten oder festlegbaren Zeitpunkt des Jahres eine bestimmte Zeit (bspw. eine oder mehrere Wochen) in einer Ferienunterkunft verbringen zu dürfen. Konkret heißt das: Anbieter versprechen Urlaubern günstige Ferienwochen für einen längeren Zeitraum, wenn sie langfristige Wohnrechte in einem Feriendomizil oder Anteile am Unternehmen kaufen. Und tatsächlich erfreut sich diese Art des Urlaubs in vielen EU-Staaten großer Beliebtheit: Allein in der EU verzeichnet die Timesharing-Branche einen Umsatz von über 10,5 Milliarden Euro jährlich und schafft über 40.000 Arbeitsplätze.

Allerdings sind nicht alle dieser Angebote seriös und der geprellte Verbraucher merkt oft erst zu spät, welche Tücken der geschlossene Vertrag enthält. Hier einige typische Probleme, die im Bereich des Timesharing auftreten:

  • Der Verbraucher kann nicht frei bestimmen, wann ihm das Objekt zur Verfügung steht. Die Angebote sind zu dem gewünschten Reisetermin nicht verfügbar.
  • Die Anbieter bereichern sich an den angeblichen Nebenkosten der Objekte.
  • Kommt ein Nutzer seinen Zahlungen nicht pünktlich nach, so verfällt sein Wohnrecht.
  • Die Verträge selbst sind oft sehr kompliziert geschrieben und lediglich in der Sprache des Landes, in dem sich das Objekt befindet, abgefasst.
  • Oft ist die Anzahlung eine Vermittlungsgebühr für einen Makler:  Selbst wenn man es schaffen sollte, den Vertrag rückgängig zu machen, ist die Anzahlung verloren.

Bislang sicherte eine Richtlinie aus dem Jahr 2004 die Rechte der Verbraucher, die Timesharing-Verträge abgeschlossen hatten. In der Zwischenzeit hat sich der Markt allerdings entscheidend weiterentwickelt: Um geltende Regelungen zu umgehen, hatten Anbieter neue Vertragsformen und Produkte entwickelt. 
Um Verbraucher auch heute entsprechend abzusichern, wurden die Verbraucherrechte in einer neuen europäischen Richtlinie ausgeweitet, die bis zum 23. Februar 2011 in allen EU-Mitgliedstaaten umzusetzen ist. Timesharing-Verbraucherrechte gelten demnach auch für:

  • Verträge mit einer Laufzeit von weniger als 3 Jahren,
  • Nutzungsrechte von Wohnwagen, Kreuzfahrtschiffen, Hausbooten und Campern sowie
  • den Wiederverkauf und den Tausch von Timeshare-Produkten

Außerdem haben Verbraucher für die Ausübung des Rücktrittsrechts in Zukunft 14 Tage Zeit.


Den Text der Richtlinie sowie weitere Informationen zum Thema Timesharing finden Sie im Internet unter:

http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:033:0010:0030:DE:PDF

http://ec.europa.eu/consumers/cons_int/safe_shop/timeshare/index_de.htm

 

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland am Standort Kiel unter:

http://www.evz.de/UNIQ126259399810783/doc792A.html