Am besten, Sie machen Ihren Anspruch gegenüber Ihrem Vertragspartner schriftlich geltend; also per Email, Fax oder einem Brief, den Sie ihm per Einschreiben zustellen und setzen Sie eine angemessene Frist, bis zu der das Unternehmen tätig werden soll. Kopien Ihrer Schreiben sollten Sie als Nachweis aufbewahren, also entweder ausdrucken oder abspeichern. Verhaltensempfehlungen in Beschwerde- und Streitfällen im Fernabsatzgeschäft, also im Online-Shopping, finden Sie u.a. hier:
Nun ist die Verständigung über Sprachgrenzen hinweg nicht immer selbstverständlich. Sofern Ihr Vertragspartner kein Deutsch spricht, können Sie ihm Ihr Anliegen Schritt für Schritt mit Hilfe eines Vordrucks z.B. auf Englisch schildern. Der Vordruck hilft Ihnen, das Problem und die Forderung möglichst genau einzuordnen: Es bietet auf jede Frage mehrere Antwortmöglichkeiten und enthält außerdem Felder für ergänzende Angaben oder "Sonderfälle", die nicht aufgelistet sind. Der Vordruck ist als Hilfe zur Selbsthilfe gedacht.
- Europäisches Formblatt für Verbraucherbeschwerden (englisch) - consumer complaint form
- Europäisches Formblatt für Verbraucherbeschwerden (deutsch)
Sollten Sie sich in der Lage sehen, das Formblatt in einer anderen europäischen Sprache, idealer Weise in der Sprache des Unternehmers auszufüllen, an den sich ihre Beschwerde richtet, finden Sie über diese Zugangsseite zu den Formblättern in Spanisch, Französisch, Niederländisch, Portugiesisch usw.:
http://ec.europa.eu/consumers/redress/compl/
Noch mehr Fragen zur Benutzung des Formblatts? Ausführlichere Hinweise finden sich auf dieser Seite der Europäischen Kommission auf Deutsch: http://ec.europa.eu/consumers/redress/compl/cons_compl/acce_just03_de.htm
Sofern Sie weitere Hilfe dabei benötigen sollten, Ihre Beschwerde gegenüber dem Unternehmer auf den Weg zu bringen, können Sie sich jederzeit an uns wenden: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland am Standort Kehl, Tel. 07851 / 991 48 0.






