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Hausratversicherung Frankreich

Hausrat- und Gebäude-Versicherungen in Frankreich

Auf was muss ich bei der Unterzeichnung eines Vertrages achten?

Informieren Sie sich bei den in Frage kommenden Versicherungen über die gängigen Preise und die versicherbaren Risiken.

Die Versicherung ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen einen der endgültigen Form entsprechenden Vertragsentwurf zukommen zu lassen. Aus diesem müssen der genaue Umfang des Versicherungsschutzes, Ausnahmen und Obliegenheiten hervorgehen.

Dabei sollten Sie vor allem prüfen:

  • Entspricht die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie und Ihres Hausrats?
  • Ist die Höhe der Selbstbeteiligung angemessen?
  • Welche Garantien brauchen Sie wirklich?

Bitte beachten Sie: Zum Schutz des Verbrauchers sind die Versicherungsunternehmen durch den französischen Gesetzgeber dazu verpflichtet worden, alle Fälle, die von einer Entschädigung ausgenommen sind, deutlich im Vertrag hervorzuheben.

Wie sind meine Wertobjekte versichert?

Wertobjekte (Schmuck, Gemälde, etc.) sind durch die Versicherung multirisque habitation nicht vollständig versichert. Üblicherweise darf der Anteil von Wertgegenständen nur 10 bis 30 % des Gesamtwertes Ihrer Güter betragen. Eine Zusatzversicherung für Wertgegenstände kann aber abgeschlossen werden. Sollte der versicherte Wertgegenstand (z. B. Gemälde) im Laufe der Zeit noch wertvoller werden, müssen Sie aber an Folgendes denken: Lassen Sie die Höhe der Prämie entsprechend anpassen, da die Versicherung sonst keine vollständige Entschädigung garantiert.

Vorsicht: In neueren Verträgen wird oft der Begriff objets sensibles verwendet. Hierunter fallen nicht nur Wertgegenstände im herkömmlichen Sinne, sondern auch solche Gegenstände, die besonders oft und „gerne“ gestohlen werden, wie z.B. Fernseher, Stereoanlagen, DVD-Player…

Diebstahl und Einbruch: Was muss ich bei der Meldung beachten?

Einen Diebstahl müssen Sie umgehend bei der Polizei anzeigen und im Übrigen schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) bei Ihrer Versicherung melden.

Die Anzeige müssen Sie Ihrer Schadensmeldung beifügen. Bitte denken Sie daran, den Schaden rechtzeitig zu melden. Die Meldefrist kann zwar je nach Vertrag unterschiedlich bestimmt sein, darf aber 2 Tage nicht unterschreiten.

Weiterhin müssen Sie den Schaden ungefähr schätzen. Für die Schätzung sehen die meisten Verträge eine Frist von 5 Tagen vor.

Was umfasst die Diebstahlversicherung? Wie und wann werde ich entschädigt?

Die Diebstahlversicherung deckt natürlich den Schaden ab, der Ihnen durch den Verlust der Sache selbst entstanden ist. Meistens werden aber auch Schäden ersetzt, die anlässlich des Diebstahls durch Zerstörung und Beschädigung anderer Gegenstände entstanden sind. Oft werden auch Schäden erstattet, die der Dieb verursacht hat, um in das Haus zu kommen.

Vorsicht: Voraussetzung für eine Erstattung ist aber, dass der Diebstahl einer der im Vertrag vorhergesehenen Fallgruppen entspricht:

  • Einbruchdiebstahl
  • Diebstahl unter Verwendung falscher Schlüssel
  • Diebstahl unter Gewaltanwendung.

Beweis des Einbruchs:

Es obliegt Ihnen, den Einbruch zu beweisen. Bisweilen kann dies schwierig sein, insbesondere, wenn keine sichtbaren Einbruchsspuren entstanden sind.

Außerdem müssen Sie glaubhaft machen, dass sich die gestohlenen Gegenstände vorher tatsächlich in Ihrem Haushalt befanden. Das ist z.B. durch das Vorlegen von Fotos, Rechnungen oder notariellen Urkunden möglich.

Wird meine Diebstahlversicherung ausgesetzt, wenn meine Immobilie für längere Zeit unbewohnt ist?

Es ist möglich, dass Ihre Diebstahlversicherung nicht mehr das Diebstahlrisiko abdeckt, wenn Ihre Immobilie für einen längeren Zeitraum unbewohnt ist. Es ist jedoch Sache der Versicherung zu beweisen, dass diese tatsächlich für einen längeren Zeitraum (z. B. 60 oder 90 Tage im Jahr) leer stand.

Wann werden Sie entschädigt?

Normalerweise sollten Sie spätestens 30 Tage, nachdem Sie sich mit Ihrer Versicherung über die Höhe des Ausgleichs geeinigt haben, entschädigt werden.

Was muss ich bei einem Wasserschaden machen?

Entstandene Schäden müssen Sie Ihrer Versicherung innerhalb von fünf Tagen nach Kenntnis schriftlich mitteilen (Einschreiben mit Rückschein nicht vergessen!).

Für Wasserschäden gibt es (ähnlich wie für Autounfälle) ein Formular (formulaire de constat amiable), in dem der Schaden festgehalten werden kann. Es muss gemeinsam mit dem betroffenen Nachbarn oder der Hausverwaltung ausgefüllt werden.

http://www.eu-verbraucher.de/de/haeufig-gefragt/hausratversicherung-frankreich/