Modelkarriere per Mausklick? So werden Teenieträume zu Geld gemacht
Im Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) häufen sich Beschwerden gegen ein deutsches Unternehmen, das Geld und Karriere verspricht. Doch zu allererst wird abkassiert.
Kehl – Viele Jugendliche träumen von einer Karriere auf dem Laufsteg. Doch nicht als Model werden sie entdeckt, sondern als leichtes Opfer von findigen Geschäftemachern. Das EVZ Deutschland hat in den vergangenen Monaten zahlreiche Beschwerden gegen den Betreiber einer deutschen Modelagentur erhalten.
Die Agentur ist angeblich auf der Suche nach „ausdrucksstarken Persönlichkeiten“ für nationale und internationale Aufträge: „Verdiene jetzt haupt- oder nebenberuflich Geld als Model“, lockt ihre Internetseite. Doch nicht nur an die Karriere der Models, auch an die von Fotografen, Visagisten, Stylisten und vielen mehr sei gedacht. Über die Online-Plattform der Agentur sei ein reger Austausch zwischen den Akteuren möglich, alle würden von gegenseitigen Einladungen und Jobangeboten profitieren.
So leicht der Einstieg in die Modelwelt hier klingt, so schwer gestaltet sich der Ausstieg aus der Falle. Statt Geld zu verdienen, müssen die angelockten Verbraucher selbst tief in die Tasche greifen. André Schulze-Wethmar, Jurist im EVZ Deutschland: „Die Verbraucher binden sich mit der Erstellung ihres Profils an einen Zwei-Jahres-Vertrag, der sie insgesamt 120 Euro kostet, egal ob sie die Plattform tatsächlich nutzen oder nicht.“
Minderjährige Models benötigen Erlaubnis der Eltern
Was besonders auffällig ist: Insbesondere auf jugendliche Amateure zielt das Angebot ab. Der Unternehmer betont sogar ausdrücklich, dass er auch Verträge mit Models ab 14 Jahren, also mit Minderjährigen abschließt. Was viele Verbraucher nicht wissen: Solch ein Vertrag ist in der Regel nicht wirksam! Nach deutschem Recht bedarf der Vertragsschluss durch einen Minderjährigen immer der Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter, in der Regel die Eltern.Schulze-Wethmar rät: „Wenn sich Ihr minderjähriges Kind angemeldet hat, sollten Sie dem Unternehmer gegenüber unverzüglich mitteilen, dass Sie Ihre Einwilligung in den Vertragsschluss verweigern.“ Zu Beweiszwecken sei es sinnvoll, den Brief per Einschreiben zu verschicken.
Weiteres Problem: In seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen weist das Unternehmen darauf hin, dass der Vertrag auch mit den Eltern zustande kommen kann. Rechtlich gesehen ist das allerdings nur in zwei Fällen möglich: wenn sich die Eltern selber anmelden und hinzufügen, dass ihr Kind in den Genuss der Modeldienstleistungen kommen soll. Oder wenn sich das Kind im Namen der Eltern anmeldet, und die Eltern damit einverstanden sind. Die Anmeldemaske lässt solche Anmeldungen allerdings gar nicht zu, so dass die Fälle praktisch überhaupt nicht vorkommen, es sei denn die Eltern wollen selber Models werden.
Auch für volljährige Verbraucher besteht die Möglichkeit, den Vertragsschluss innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu widerrufen. Einzige Ausnahme: Der Vertrag ist von beiden Seiten bereits vorher vollständig erfüllt worden, d.h. der Verbraucher hat den Kaufpreis bezahlt und der Unternehmer seine Leistung vollständig erbracht. „Allein die Anfertigung einer Sedcard genügt in vielen Fällen jedoch noch nicht, da das Angebot noch weitere Leistungen umfasst“, so Schulze-Wethmar.
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