EVZ-Deutschland - Was Hausbauer schützen soll, darf sich nicht gegen sie richten!

EVZ-Deutschland - Was Hausbauer schützen soll, darf sich nicht gegen sie richten!


Pressemitteilung 08.01.08

Pressemitteilung 08.01.08

„Was Hausbauer schützen soll, darf sich nicht gegen sie richten!“ - Kritik an Verweigerungshaltung französischer Versicherungen

Euro-Info-Verbraucher in Kehl untermauert die Vorhaltungen gegen französische Versicherungsunternehmen - mit Beschwerden von Verbrauchern aus dem Elsass

Kehl - Die deutsch-französischen Verbraucherschützer in Kehl sehen durch eine offenbar anhaltende Praxis französischer Versicherer das Recht der Verbraucher bedroht, Ihren Anbieter frei zu wählen.
 

„Private Bauherren im Elsass werden auf Umwegen offenbar im großen Stil daran gehindert, Bauvorhaben am Ort von Unternehmen auch aus Deutschland durchführen zu lassen, nur weil französische Versicherer den Bauunternehmen die für ihre Tätigkeit unabdingbaren Policen verweigern“, erläutert die Geschäftsführerin von Euro-Info-Verbraucher e.V., Dr. Martine Mérigeau.

Bauunternehmen auch aus Deutschland, die in Frankreich tätig werden wollen, sind gesetzlich verpflichtet, eine so genannte garantie décennale bei einem französischen Versicherer abzuschließen. Damit werden Erstattungen für eventuelle grobe Mängel am Bauwerk zehn Jahre lang abgedeckt, und das sogar, wenn die Firma in Konkurs gehen sollte. Das Problem für die Bauunternehmen, die in Frankreich tätig werden wollen: Französische Versicherer halten sich zurück, ihnen solche Policen anzubieten, die es in Deutschland bislang nicht gibt.

Martine Mérigeau: „Die garantie décennale ist ein gutes Instrument im Sinne der Verbraucher. Wir können nicht zulassen, dass es dafür missbraucht wird, die Dienstleistungsfreiheit auf dem europäischen Binnenmarkt einzuschränken, und dass private Bauherren genötigt werden, heimische Baufirmen als Anbieter zu wählen. Was Hausbauer schützen soll, darf nicht durch eine unlautere Praxis konterkariert werden und sich schließlich gegen sie richten!“, sagt die Juristin.
Gefahr, dass Baugruben zu Baugräbern werden
In einem Fall aus dem Elsass, den die Verbraucherschützer in Kehl zum Beleg für die Vorhaltungen gegen die französischen Versicherer anführen, hatte das betroffene Paar eine deutsche Baufirma mit den Vorarbeiten für den Bau ihres Hauses beauftragt, dem die erforderliche Police bislang verweigert wird. Die Baugrube wurde bereits ausgehoben, und nun droht die Stabilität einer Wand des angrenzenden Hauses darunter zu leiden.

Unabhängig davon, dass die Baufirma immer noch vergeblich auf die garantie décennale wartet, muss das Paar den bewilligten Immobilienkredit der Bank monatlich abtragen. Verbraucherschützerin Mérigeau: „Wenn das Paar an der deutschen Baufirma festhält, die vorläufig nicht weiterbauen darf, droht ihm der finanzielle Ruin, und die Baugrube kann zu einem Baugrab werden!“

Grundsätzlich ist es nach französischem Recht so, dass ohne garantie décennale nicht gebaut werden kann. Außerdem erhalten private Bauherren in der Regel keinen Immobilienkredit ohne diese Versicherung. Sie können schließlich auch die ebenfalls zwingend vorgeschriebene Bauherren-Sachversicherung nicht abschließen, die assurance dommage-ouvrage. Diese wiederum ermöglicht es ihnen, eventuelle Mängel rasch erstattet zu bekommen, um nicht auf größeren Schäden sitzen zu bleiben.
Eindruck von mehreren Seiten bestätigt: „In Frankreich keine Chance“
Eine Nachfrage von Euro-Info-Verbraucher e.V. bei der Handwerkskammer Freiburg bestätigte die Vermutung, dass französische Versicherer entweder nur sehr zurückhaltend oder gar nicht auf Anträge deutscher Baufirmen reagieren. Demnach müssten Firmen, die beim Bureau Central de Tarification zwangsweise eine Police erwirken, mit überhöhten Beiträgen rechnen.

In einem Pressegespräch beklagte der Staatssekretär im Finanzministerium Baden-Württemberg, Gundolf Fleischer (CDU), „dass deutsche Unternehmen in Frankreich keine Chance haben.“ Ihm zufolge haben französische Versicherer im Jahr 2006 lediglich fünf von insgesamt mehr als 500 Anträgen deutscher Unternehmen akzeptiert.

Fleischer bemängelte ebenfalls die vergleichsweise lange Bearbeitungszeit von bis zu neun Monaten und die Vorgabe, dass Gewährleistungsansprüche in Frankreich anders als in Deutschland nur Projekt bezogen versichert werden könnten statt pauschal auf ein Unternehmen bezogen. Der Landtag hat sich des Themas ebenfalls angenommen.

Euro-Info-Verbraucher e.V. hat in einem Schreiben an die Mitglieder seines Begleitausschusses die politischen Gremien der deutsch-französischen Grenzregion informiert und will gegen die „nicht hinnehmbare Benachteilung von Verbrauchern“ (Geschäftsführerin Mérigeau) mit Hilfe auch der kontrollierenden staatlichen Behörden in Paris vorgehen. Was die Fälle betroffener Verbraucher anbelangt, wollen die Juristen sich mit den französischen Versicherern auseinander setzen und versuchen, eine außergerichtliche Lösung zu erwirken. (qui)
Ansprechpartner für die Presse
Joachim A. Schulz, Rechtsberater
Euro-Info-Verbaucher e.V.
Rehfusplatz 11, 77694 Kehl
Tel. 07851 / 99148-31
Fax 07851 / 99148-11
eMail: j.schulz@euroinfo-kehl.eu
www.euroinfo-kehl.eu