Europäische Verbraucherzentren und Durchsetzungsbehörden setzen auf gezielte Kooperation

Europäische Verbraucherzentren und Durchsetzungsbehörden setzen auf gezielte Kooperation


Pressemitteilung 14.06.07

Pressemitteilung 14.06.07

Damit Kunden in der EU zu ihrem Recht kommen: Europäische Verbraucherzentren und Durchsetzungsbehörden setzen auf gezielte Kooperation

Konferenz in Berlin von EU-Verbraucherschützern und MLR Baden-Württemberg / Anlass: Airlines, Online- und Timeshare-Anbieter, die sich nicht an EU-Recht halten

Kehl - Ob als Kunden von Online-Anbietern, als Touristen oder Flugreisende: Verbraucher sollen nicht auf berechtigten Ansprüchen sitzen bleiben, die ihnen das EU-Recht zugesteht, die ihnen manche Anbieter aber verweigern, ob in Einzelfällen oder wiederholt.

Die Rechte betroffener Verbraucher auf internationaler Ebene wirksam durchzusetzen: das ist das Anliegen einer Konferenz im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft am Donnerstag, 14 Juni.

Dazu laden das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg und das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland Verbraucherschützer aus ganz Europa in die Vertretung des Landes Baden-Württemberg in Berlin.

Mit dabei: Dr. Meglena Kuneva, EU-Kommissarin für Verbraucherschutz, und Peter Hauk, Minister für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg und Vorsitzender der Verbraucherschutzminister-Konferenz.

Individualrechtliche Ansprüche einerseits, Abmahnungen und Geldbußen andererseits

Die beiden europäischen Netzwerke, deren Vertreter in Berlin zusammenkommen, sorgen auf unterschiedliche Weise für die Umsetzung des EU-Verbraucherrechts in der Praxis.

Das eine ist das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net), das neben den EU-Staaten auch Island und Norwegen umfasst. Europäische Verbraucherzentren sind die Stellen, an die sich Verbraucher außer bei Informationsanfragen zum grenzüberschreitenden Verbraucherschutz auch dann wenden können und wenden sollen, wenn sie ein Problem oder sogar Streit mit einem Anbieter im EU-Ausland haben und dies gütlich lösen wollen.

Hierbei werden individualrechtliche Ansprüche im Namen einzelner Kunden mit den fraglichen Unternehmen außergerichtlich geklärt.

Das andere Netzwerk ahndet Verstöße von Anbietern gegen das Verbraucherrecht u.a. durch Abmahnungen, Geldbußen und Unterlassungsklagen. Es ist das Netzwerk der Durchsetzungsbehörden, Ende Februar 2007 ins Leben gerufen und dabei von EU-Verbraucherkommissarin Kuneva zur Verdeutlichung „Netz einzelstaatlicher ’Wachhunde’" genannt.

Da dieses Netzwerk noch neu ist und man an der Schnittstelle zum ECC-Net naturgemäß noch über wenig Erfahrung verfügt, stellen sich für die Zusammenarbeit ganz einfache und doch wichtige Fragen: Wann geht es um individuelle Rechte, wann ist ein allgemeines Interesse berührt? Welche Stelle, welches Netzwerk soll wann wie eingreifen? Mit welchen Mitteln? Und wer informiert wen wann?

Hohe außergerichtliche Erfolgsquote - und doch auch uneinsichtige Unternehmen

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland erreicht bei Länder übergreifenden Verbraucherrechtsstreitigkeiten auf außergerichtlichem Wege eine Erfolgsquote von bald 70 Prozent“, konstatiert Jutta Gurkmann, Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Deutschland an seinem Sitz bei Euro-Info-Verbraucher e.V. in Kehl, und fügt hinzu:

„Daran zeigt sich, wie viel versprechend die Schlichtung auch über Ländergrenzen und Sprachbarrieren hinweg ist. Von der Zusammenarbeit mit dem Netzwerk der Durchsetzungsbehörden und durch einen gezielten Informationsaustausch allerdings versprechen wir uns, dass sich der Druck auf die wenigen Unternehmen erhöht, die sich leider nicht einsichtig zeigen.“

Die Länder übergreifende Dimension gerade des elektronischen Geschäftsverkehrs, aber auch von Fällen, die Fluggastrechte oder Timeshare-Verträge betreffen, bringt das neu gegründete, europaweite Netzwerk der Durchsetzungsbehörden ins Spiel.

Jutta Gurkmann erklärt es so: „Da Deutschland ein Unternehmerland ist und Waren und Dienstleistungen auch grenzüberschreitend angeboten, gekauft und in Anspruch genommen werden, haben naturgemäß auch zahlreiche im EU-Ausland lebende Verbraucher Probleme beim Vertragsabschluss oder der Durchführung. Indem wir solche Probleme nötigenfalls weiterleiten, wirken wir europäischen Verbraucherschützer am Informationsfluss mit, damit verbraucherschutzwidrige Praktiken von den einschlägigen Stellen verfolgt werden können.“

Wie die Leiterin des EVZ Deutschland weiter berichtet, informieren nicht wenige Fluggesellschaften ihre Kunden bei Verspätungen immer noch zu schlecht über die zu erwartende Dauer und über entstehende Erstattungsansprüche:

„Bei uns beschweren sich Kunden auch renommierter Airlines vor allem darüber, welchen Aufwand sie betreiben müssen, bis ihnen berechtigte Ansprüche zugebilligt werden – ein Unding, mehr als zwei Jahre nach Inkrafttreten der EU-Fluggastrechte-Verordnung!“ Hier sind ihrer Ansicht nach die Durchsetzungsbehörden gefragt.

Beispiel Fluggastrechte: Kooperation mit Behörden zum Vorteil der Verbraucher

Besondere Schwierigkeiten ergäben sich immer dann, wenn sich Airlines, um Erstattungsansprüche zu umgehen, bei Flugausfällen und -verspätungen auf außergewöhnliche Umstände beriefen: „Das kann ein angeblicher Streik des Bodenpersonals sein oder das Fehlen einer Enteisungsmaschine selbst an warmen Wintertagen“, gibt Jutta Gurkmann die Fluggesellschaften wieder.

Das Europäische Verbraucherzentrum interveniere zwar im Namen betroffener Kunden gegenüber dem betreffenden Unternehmen. Klären aber, ob zum fraglichen Zeitpunkt tatsächlich außergewöhnliche Umstände vorlagen, könne nur das Luftfahrtbundesamt, erläutert die Leiterin des EVZ Deutschland.

Gurkmann: „Gerade dieses Beispiel macht klar, was wir uns von der zukünftigen Kooperation mit den Durchsetzungsbehörden versprechen: Wenn wir wissen, dass von Behördenseite ein Verstoß festgestellt wurde, können wir unsererseits den Druck auf die betreffenden Unternehmen erhöhen – hin zu einer außergerichtlichen Lösung im Sinne des Kunden.“

Während in Deutschland das Luftfahrtbundesamt in Braunschweig die für die EU-Fluggastrechte-Verordnung zuständige Behörde ist, teilen sich u.a.

das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL, in Braunschweig und Berlin (www.bvl.bund.de) sowie

die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin (www.bafin.de), in Bonn und Frankfurt

die Verantwortung für die weiteren 14 EU-Richtlinien und Verordnungen, um deren Durchsetzung es hier geht.

Neben den Fluggastrechten und dem eCommerce sind so genannte Timeshare-Verträge Thema eines weiteren Workshops am Nachmittag in Berlin, bei dem die beiden europäischen Netzwerke beispielhaft Perspektiven einer Kooperation ausloten.

Der Vormittag der Berliner Konferenz ist dem gegenseitigen Kennen lernen gewidmet: Am Modell Frankreichs, Deutschlands und Estlands werden zunächst drei verschiedene Verbraucherschutzsysteme vorgestellt sowie Aufbau und Arbeitsweise des Behördennetzwerks in diesen Ländern.

Im Anschluss präsentiert sich das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren. Ihre jeweiligen Strukturen und Arbeitsschwerpunkte präsentieren hier Irland, Frankreich, Norwegen, Österreich, Portugal und Ungarn. (qui)

Ein Pressegespräch mit Frau Dr. Meglena Kuneva und Peter Hauk ist für 14 Uhr in der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin angesetzt. Adresse:
Tiergartenstr. 15, 10785 Berlin, Tel. 030 / 25 456-0



Programm des Tages zu Ablauf und Inhalten (pdf)

Ansprechpartner für die Presse

in Kehl:
Christian Quiring, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland – Kehl
c/o Euro-Info-Verbaucher e.V.
Rehfusplatz 11, 77694 Kehl
Tel. 07851 / 99148-23
Fax 07851 / 99148-11
eMail: quiring@euroinfo-kehl.com
www.euroinfo-kehl.eu

in Stuttgart:
Thomas Deines, Stellvertretender Pressesprecher
Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart
Tel. 0711 / 126-2356
Fax 0711 / 126-2379
eMail: thomas.deines@mlr.bwl.de
www.mlr.baden-wuerttemberg.de