Trotz Rechtsanspruch kein Geld bei großer Flugverspätung?
Kehl – Wer bei seinem Urlaubsflug erhebliche Verspätungen erlitten hat, muss sich auch auf eine Geduldsprobe gefasst machen, wenn es um die Einforderung der finanziellen Entschädigung geht – so die Prognose des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Deutschland, bei dem zunehmend Beschwerden von Flugreisenden eingehen, die vergeblich auf eine Kompensationszahlung warten. Zwar hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits im November letzten Jahres geurteilt, dass auch Passagiere von Flügen mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr eine Ausgleichszahlung von der Airline verlangen können. Bis heute jedoch weigern sich die Fluggesellschaften, dem Urteil Folge zu leisten: Nach ihrem Empfinden handele es sich nur um eine Einzelentscheidung ohne Allgemeingültigkeit, da die EU-Fluggastrechte-Verordnung VO 261/2004 nicht entsprechend abgeändert worden sei.
Betroffene Verbraucher sollten ihr Recht notfalls vor Gericht einklagen
„Wozu ist eine EuGH-Entscheidung gut, wenn nicht zur grundsätzlichen Auslegung einer EU-Verordnung anhand einzelner Fälle“, entgegnet Bernadette Mohme, Juristin beim EVZ Deutschland. Sie geht davon aus, dass auch deutsche Gerichte der Auslegung des obersten europäischen Gerichtes folgen werden. Die Reiserechtsexpertin ermutigt daher geschädigte Verbraucher, ihren Anspruch notfalls auch gerichtlich durchzusetzen.
Richtet sich die Beschwerde gegen ein ausländisches Flugunternehmen, können sich Verbraucher zunächst auch an das EVZ Deutschland wenden, das sich auf außergerichtlichem Weg für ihre Interessen einsetzt.
Mehr Informationen zum Urteil und zu den EU-Fluggastrechten unter:
http://www.eu-verbraucher.de/de/dies-sind-ihre-rechte/tourismus/flugverspatung/
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Charlotte Geiger
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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