EVZ-Deutschland - Fit für den Umgang mit Maklern, Notaren, Banken und Behörden

EVZ-Deutschland - Fit für den Umgang mit Maklern, Notaren, Banken und Behörden: Leitfaden zum „Immobilienerwerb in Frankreich“ neu erschienen


Pressemitteilung 25.09.07

Pressemitteilung 25.09.07

Fit für den Umgang mit Maklern, Notaren, Banken und Behörden: Leitfaden zum „Immobilienerwerb in Frankreich“ neu erschienen

Die Europäischen Verbraucherzentren in Kehl erläutern französische Besonderheiten wie „Vorvertrag“, „Kaufversprechen“ und Bedenkfristen für jedermann verständlich

Kehl - Ab sofort ist der neue Leitfaden „Immobilienerwerb in Frankreich“ in gedruckter Form bei den Europäischen Verbraucherzentren Frankreich und Deutschland in Kehl erhältlich.
 

„Der Leitfaden informiert Verbraucher, die ein Grundstück oder eine Immobilie in Frankreich erwerben wollen, vor allem über wichtige Aspekte des Steuer- und Erbrechts und macht Häuslekäufer und Häuslebauer fit für den Umgang mit Maklern, Notaren, Banken und Behörden“, so Jutta Gurkmann.

Die Juristin leitet das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland, das den Leitfaden zusammen mit den in Kehl Seite an Seite arbeitenden französischen Kollegen erstellt hat.

Bereits seit 2003 benötigen Deutsche und andere EU-Bürger, die sich im benachbarten Elsass, an der Côte d’Azur oder der französischen Atlantikküste niederlassen möchten, dafür keine Aufenthaltsgenehmigung, keinen titre de séjour mehr. Selbstverständlich können EU-Bürger auch Wohneigentum in Frankreich erwerben.

Hilfreicher Begleiter für alle Stationen bis zur Schlüsselübergabe

Einer der Tipps aus dem Leitfaden lautet, sich einen Vorvertrag, den avant-contrat, sicherheitshalber in zweisprachiger Fassung, deutsch und französisch, ausstellen zu lassen.

Kauf-Interessenten, die keine Anzahlung auf den Kaufpreis leisten möchten, wird empfohlen, alternativ zu einem Vorvertrag ein einseitiges Kaufversprechen zu unterzeichnen, die so genannte promesse unilatérale d’achat. Weitere, bis zur Schlüsselübergabe wichtige Informationen drehen sich um folgende Fragen:

Welche Dokumente benötigt ein Notar für den Hauptvertrag? Wie viel Prozent des Kaufpreises dürfen je nach Baufortschritt maximal verlangt werden? Unter welchen Voraussetzungen und innerhalb welcher Widerrufs- und Bedenkfrist kann ein Vorvertrag oder auch ein Hauptvertrag gegebenenfalls rückgängig gemacht werden?

Hilfreiche Adressen runden den verständlich verfassten, 15 Textseiten umfassenden Leitfaden ab. (qui)

zur Online-Version des Leitfadens „Immobilienerwerb in Frankreich"(pdf)

Um an ein Druckexemplar der Publikation zu kommen, reicht es, den europäischen Verbraucherschützern einen mit 1,45 Euro frankierten und natürlich adressierten Rückumschlag in DIN A 5-Größe zu schicken – Stichwort: „Immobilienerwerb F“.

Bestelladresse:


Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
c/o Euro-Info-Verbraucher e.V.
Stichwort: „Immobilienerwerb F“
Rehfusplatz 11
77694 Kehl