Pressemitteilung 27.04.10

Vulkanasche im Flugbetrieb: Hat die EU-Verordnung über Fluggastrechte die Feuerprobe bestanden?

Nach der Aufhebung der Sperre des Luftraums befragt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland betroffene Fluggäste, wie ihre Passagierrechte geachtet wurden.

Kehl und Kiel – Fast eine Woche lang hat eine Aschewolke aus Island den Flugverkehr in Europa lahmgelegt, und Millionen Passagiere blieben wortwörtlich „auf der Strecke“. Hat die EU-Verordnung über Fluggastrechte ihre Feuerprobe bestanden?

Umfrage des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland ergreift die Gelegenheit, um betroffene Passagiere danach zu fragen, ob und wie ihre Rechte als Fluggast geachtet worden waren. Denn auch unter außergewöhnlichen Umständen haben Verbraucher einen Anspruch auf Entschädigungen, wie z.B. Verpflegung und Unterkunft. Davon ausgenommen sind lediglich Passagiere, die außerhalb Europas auf den Flug mit einer nicht-europäischen Airline warteten. Doch nicht alle Flugunternehmen sind ihren Verpflichtungen nachgekommen.
Für alle Passagiere, die bislang nicht zu ihrem Recht gekommen sind, hat das EVZ Deutschland zudem einen Musterbrief vorbereitet, um Ersatz geltend machen zu können.

 

Online-Umfrage und Musterbrief sind zu finden unter: www.evz.de/flugsperre

Weitere Informationen rund um das Thema finden Sie in der 24-seitigen Broschüre „Fluggastrechte: Clever Reisen!“ des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland. Sie kann kostenlos unter folgendem Link heruntergeladen werden:
http://www.eu-verbraucher.de/media/fichiers/file20090225298.pdf

Für Interviewwünsche oder weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an:

Charlotte Geiger

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel : +49 7851 991 48 23 – Fax : +49 7851 991 48 11
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