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Studien & Berichte

Unsere Studien und Berichte zum Downloaden

Jedes Jahr veröffentlichen wir – im Namen des Netzwerkes der Europäischen Verbraucherzentren oder unserer Trägerstruktur, dem Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. – Berichte und Studien zu verschiedenen europäischen Verbraucherthemen.  Die Wichtigsten und Interessantesten werden hier zum Download zur Verfügung gestellt.

Studien

Studie zum Europäischen Bagatell- und Mahnverfahren (2011)

Wie kommen Sie an Ihr Geld, wenn die online bestellte Armbanduhr vom englischen Händler nicht geliefert wird und auch der Schlichtungsversuch scheitert? Genau für solche Fälle wurden auf europäischer Ebene zwei vereinfachte Verfahren eingeführt. Mithilfe vorgefertigter Formulare, die in 22 EU-Sprachen zur Verfügung stehen, soll der EU-Bürger sein Geld schnell und unkompliziert auch über Landesgrenzen hinaus einfordern können.

Funktioniert es tatsächlich so einfach? Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. (ZEV) hat den Praxistest gemacht und rund 20 französische und deutsche Verbraucher auf ihrem Weg von der Antragstellung bei den Gerichten bis zur Vollstreckung der Entscheidungen begleitet, sowohl beim europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen (sogenanntes „Small-Claims-Verfahren“) als auch beim europäischen Mahnverfahren.

Zur Studie auf der Website des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V.

Studie zu Verbraucherkrediten in Europa (2011)

Vor drei Jahren verabschiedete das EU-Parlament eine Richtlinie, damit Verbraucher nicht nur besser geschützt sind, wenn sie bei der Bank ein Darlehen aufnehmen. Ziel war auch, dass eine Kreditaufnahme im europäischen Ausland leichter möglich sein soll. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. hat in einer Studie überprüft, inwieweit sich für deutsche und französische Verbraucher seitdem wirklich etwas verändert hat. 

Das ernüchternde Ergebnis: Weder die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden vollständig harmonisiert, noch sind Banken offen für ausländische Kreditnehmer. Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. hält angesichts der Ergebnisse der Studie eine weitergehende Harmonisierung der Regelungen in Europa für nötig, damit sich der Binnenmarkt für Verbraucherkredite weiterentwickelt und die Verbraucher tatsächlich von ihm profitieren können.

Zur Studie auf der Website des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V. 

Preisvergleichsstudie zu Skiregionen in Europa (2010/2011)

Knapp 200 Skigebiete in 20 europäischen Ländern wurden vom Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren untersucht. Das Ergebnis: Große Preisunterschiede je nach Angebot und Skigebiet!

Hotelvergleichsstudie in Europa (2010)

Bei der Einstufung von Hotels gelten in den einzelnen europäischen Ländern sehr unterschiedliche Kriterien. Für Verbraucher ist es daher schwer, Preise und Angebote von Land zu Land zu vergleichen. Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) hat aus diesem Grund in einer Studie die unterschiedlichen Anforderungen an Drei-Sterne-Hotels in allen EU-Mitgliedstaaten, in Island und Norwegen untersucht.

Der Vergleich wurde anhand verschiedener Kriterien durchgeführt, davon betrafen 22 den Service und das Angebot, 19 die Ausstattung des Schlaf- und Badezimmers: Ist die Rezeption durchgängig besetzt? Gibt es Schließfächer, Parkplätze, Weckanrufe oder auch einen Internetzugang? Sind Speisen und Getränke erhältlich? Wie groß sind die Hotelzimmer mindestens? Gibt es ein Fernsehen, Telefon, einen Tisch oder auch eine Minibar? Werden Bettlaken und Handtücher täglich gewechselt?

Die wichtigsten Ergebnisse:

  • Außer in Finnland und Norwegen, die überhaupt kein Klassifizierungssystem haben, wird in allen EU-Ländern anhand von Sternen über die Anforderungen an ein Hotel unterschieden.
  • In der Mehrzahl der Länder werden neben den Mindestansprüchen, die ein Drei-Sterne-Hotel auf jeden Fall erfüllen muss, auch Extra-Leistungen berücksichtigt (17 von 29 Ländern, darunter auch Deutschland).

Da die Anforderungen an ein Drei-Sterne-Hotel von Land zu Land sehr verschieden sind, ist es ratsam, sich vor Buchung genau zu informieren, im Internet, in Reiseführern oder durch einen direkten Anruf im Hotel.

Dokumente:

IKEA-Preisvergleichsstudie (2009)

Anhand der Jahreskataloge 2009 „IKEA Küchen“ und „IKEA Cuisines“ hat das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz, ehemals Euro-Info-Verbraucher e.V., im Juni 2009 die deutschen und französischen Preise von 93 IKEA-Küchenprodukten verglichen, um den Verbrauchern beider Länder – insbesondere solcher, die in der Grenzregion wohnen – die Differenzen exemplarisch aufzuzeigen.

Die Studie soll Anstoß dazu geben, den Vergleich auch auf weitere Produktkategorien sowie auf andere Länder zu erweitern und Verbraucher dazu zu motivieren, voll und ganz vom europäischen Binnenmarkt zu profitieren.

Zur Studie auf der Website des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V.

Preisvergleichsstudie: Zara, H&M und C&A (2009)

Auf Initiative des Europäischen Verbraucherzentrums Luxemburg hat das Netzwerk der 27 Europäischen Verbraucherzentren im Mai 2009 Preise dreier Bekleidungsketten und eines Geschäfts für Körperpflegeprodukte in der gesamten Europäischen Union verglichen: Abweichungen im Preisniveau sind in den meisten europäischen Ländern demnach eher gering, Ausnahmen bilden lediglich Portugal und einige skandinavische Länder.

Im Rahmen der Studie wurden die Preise von fünf Kleidungsstücken (drei für Frauen, zwei für Männer) in den Filialen der Ketten Zara, H&M und C&A sowie von vier Kosmetikprodukten in den Läden der Body Shop-Kette verglichen.

Hier die wichtigsten Ergebnisse:

  • In der Eurozone unterscheiden sich die Preise für Kleidungsstücke kaum. Generell ist jedoch Portugal am günstigsten und Finnland am teuersten, insbesondere bei den Produkten der Kette "Zara": So kostet beispielsweise die gleiche Männer-Jeans, für die in Deutschland 49.90 Euro bezahlt werden muss, in Finnland 59.90 Euro und in Portugal gerade einmal 39.90 Euro. Die Preisunterschiede für die Produkte von H&M und C&A sind dagegen sehr gering, wobei die C&A-Kette überhaupt nur in wenigen Ländern vertreten ist. 
  • Außerhalb der Eurozone hängen die Preise stark vom Wechselkurs der jeweiligen Währung ab. Am interessantesten scheinen derzeit Einkäufe in Großbritannien und Schweden (für H&M) sowie Ungarn (für Zara) zu sein. 
  • Die größten Differenzen konnten für die Produkte der "Body Shop"-Kette festgestellt werden: Der Preis eines Männerparfums variiert zwischen 17 Euro in Zypern und 25,50 Euro in Finnland innerhalb der Eurozone und zwischen 15,29 Euro in Großbritannien und 29,74 Euro in Schweden außerhalb der Währungszone. Deutschland liegt mit 22 Euro knapp unter EU-Durchschnitt. 
  • In den neuen Mitgliedstaaten haben sich die Preise insgesamt trotz eines geringeren Pro-Kopf-Einkommens denen der übrigen EU-Ländern innerhalb der letzten Jahre angeglichen oder liegen sogar über ihnen.

Aus den vollständigen Tabellen können die Detailergebnisse des Preisvergleichs entnommen werden. Weitere Informationen bietet der englische Bericht des ECC Luxemburg.

Deutsch-französische Preisvergleichsstudie (2008)

Während sich die Preisunterschiede zwischen Deutschland und Frankreich insgesamt verringern, lohnt es sich für den badischen Verbraucher durchaus, einzelne Waren im benachbarten Elsass einzukaufen. Bei welchen Produkten sich besonders sparen lässt, zeigt die deutsch-französische Preisvergleichsstudie des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz.

In mehr als 80 Geschäften im badisch-elsässischen Grenzgebiet sowie in 12 Online-Shops wurden Preise von 606 Produkten ermittelt, von denen 381 in die Studie als vergleichbar eingingen. Insgesamt wurden 2.928 Preise in unterschiedlichen Kategorien erhoben, darunter: Lebensmittel, elektronische Geräte, Hygiene-/Reinigungsprodukte, Heimwerkerbedarf, Spielwaren, Parfümerie und Kraftstoffe.

Die Studie wurde durchgeführt vom Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz, ehemals Euro-Info-Verbraucher e.V., im Auftrag des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg und dem Secrétariat d’Etat à l’Industrie et à la Consommation en France.

Zur Studie auf der Website des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V.

Studie Grenzüberschreitende medizinische Versorgung (2005)

In welchem Maß Patienten und Verbraucher medizinische Versorgungsleistungen im jeweiligen Nachbarland in Anspruch nehmen, das hat das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V., ehemals Euro-Info-Verbraucher e.V., von September 2004 bis März 2005 am Beispiel der Region am Oberrhein untersucht.

Ziel der Studie war es zum einen Erfahrungen, Wünsche und Erwartungen der Verbraucher an die medizinische Versorgung durch Ärzte und Apotheken am Oberrhein zu ermitteln. Dafür wurden Ärzte und Apotheker in den Nachbarstädten Kehl und Straßburg befragt und die jeweiligen Preise von Medikamenten miteinander verglichen. Zum anderen ging es darum Probleme und genauso Perspektiven einer deutsch-französischen Kooperation auf medizinischem Gebiet in der Grenzregion am Rhein erkennbar zu machen.

Ermöglicht wurde die Studie mit Mitteln des Wirtschaftsministeriums des Landes Baden-Württemberg.

Zur Studie auf der Website des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V.

 

 

Berichte

Bericht Mystery Shopping im Online-Binnenmarkt (2011)

Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) veröffentlicht heute seinen Bericht zum grenzüberschreitenden Interneteinkauf . Auch wenn sich die Situation für Verbraucher insgesamt verbessert hat, bleiben noch Hürden.

Die Bedingungen, unter denen Verbraucher auf ausländischen Websites einkaufen, haben sich seit dem letzten Bericht aus dem Jahr 2003 verbessert.  Die Ergebnisse zeigen, dass Verbraucher sich beim grenzüberschreitenden Online-Shopping sicher fühlen können – solange sie darauf achten, dass der Händler auf seiner Seite die wichtigsten Informationen bereithält.

Eine erhebliche Verbesserung gab es bei der Lieferung der bestellten Ware, die gegenüber 66 % im Jahr 2003 heute bei 94 % liegt. In 86 % der Bestellungen erhielten die Verbraucher ihre Ware sogar innerhalb von zwei Wochen. Der Bericht zeigt auch, woran es im Online-Binnenmarkt noch hapert. Eine der größten Hürden ist die mangelnde Bereitschaft der Händler, überhaupt in andere Länder zu liefern.

 

Weniger Probleme bei der Erstattung

Den Mystery Shoppern wurden in 90 % der Fälle ihre Einkäufe erstattet, was gegenüber 68,5 % in 2003 ein weiterer beträchtlicher Fortschritt ist. Allerdings wurden die Lieferkosten nur in weniger als der Hälfte der Einkäufe von den Händlern erstattet. Hierin liegt ein weiterer Faktor, der einem stetigen Wachstum des grenzüberschreitenden Online-Handels noch im Weg steht.

 

Zum Bericht "Online Cross-Border Mystery Shopping – State of the e-Union" (Oktober 2011)

Bericht zu Fluggastrechten (2011)

Zwar profitieren Fluggäste in der Europäischen Union von der stetigen Vereinheitlichung und Verbesserung ihrer Rechte. So sieht die EU-Fluggastrechteverordnung Unterstützungsleistungen für Verbraucher vor, auch im Falle von außergewöhnlichen Umständen wie dem Vulkanausbruch im April 2010. Doch „Recht haben“ und „Recht bekommen“ sind zweierlei, weshalb die Anzahl der Beschwerden und Anfragen von Flugpassagieren beim Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) sich von 2009 auf 2010 mehr als verdoppelte (59 %).

Wichtigste Ergebnisse:

  • 33 % der insgesamt 44.000 Beschwerden beim ECC-Net kamen 2010 aus dem Bereich „Transport“, davon 57 % Fluggastrechte-Fälle, die zu einem Drittel außergerichtlich durch das ECC-Net gelöst werden konnten
  • Im Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland betraf über ein Viertel aller Beschwerden den Bereich Tourismus und Transport; ein Anstieg um über 50 %. In knapp der Hälfte ging es um Flugtransport, verspätete (rund 30 %) oder gestrichene (rund 25 %) Flüge waren dabei die Hauptprobleme.

Fazit: Flugpassagiere brauchen verstärkt Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Airlines, z.B. durch den Ausbau des Schlichtungswesens. In Deutschland z.B. kann die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) bislang nicht helfen, da die Fluggesellschaften am Schlichtungsverfahren derzeit nicht mitwirken. Außerdem gibt der Bericht wichtige Hinweise für eine Überarbeitung der Fluggastrechte-Verordnung. 2012 will die EU-Kommission einen entsprechenden Vorschlag vorlegen.

Zum Bericht „Air Passengers Rights Report 2011 – in the aftermath of the Volcanic Ash Crisis“ (nur auf Englisch)

 

Zu älteren Berichten:

Bericht zum grenzüberschreitenden Online-Handel (2009)

Der Bericht „The European Online Marketplace: Consumer Complaints 2008 - 2009“ liefert eine Übersicht zu Verbraucherbeschwerden im Bereich des Online-Handels, die beim Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) in den Jahren 2008 und 2009 registriert wurden: 5.246 Rechtsstreitigkeiten  (2.088 im Jahr 2008 + 3.158 im Jahr 2009) und 13.174 Verbraucheranfragen (6.123 in 2008 + 7.051 in 2009). Insgesamt machen Beschwerden und Anfragen im Bereich des eCommerce rund 50 % des gesamten Volumens an Beschwerden und Anfragen aus, die im ECC-Net bearbeitet wurden.

Wie bereits in den Jahren zuvor waren Probleme bei der Lieferung eine der häufigsten Ursachen für Kundenärger, aber auch zur gelieferten Ware/Dienstleistung und zu den Vertragsklauseln gab es viele Beschwerden. Insgesamt machen diese drei Problemfelder 84 % (2008) bzw. 83 % (2009) der Rechtsstreitigkeiten aus: Bei den Lieferschwierigkeiten ist das weitaus größte Problem, dass die Ware überhaupt nicht beim Kunden ankommt (87 % in 2008, 89 % in 2009). Wenn die Ware/Dienstleistung doch geliefert wurde, klagten die Verbraucher vor allem darüber, dass sie Mängel aufwies, nicht der Bestellung entsprach oder gar nicht von ihnen bestellt wurde. Am meisten Beschwerden gab es in den Jahren 2008 und 2009 zu audio-visuellen, photographischen oder IT-Produkten.

Weitere Themen des Berichtes:

  • Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise auf den Online-Handel 
  • europäische Gesetzgebung im Bereich des Online-Handels 
  • Unterschiede in den nationalen Gesetzgebungen (z.B. Länge der Widerrufsfristen oder Übernahme von Versandkosten im Rahmen des Widerrufs)
  • Internet-Betrug sowie zur Rechtsdurchsetzung

Zum Bericht „The European Online Marketplace: Consumer Complaints 2008 - 2009“

Zu den älteren Berichten

Bericht zur „Garantie décennale“ (2008)

Wer in Frankreich ein Haus bauen will, braucht sie, egal ob Deutscher oder Franzose: Die sogenannte „garantie décennale“ ist eine 10-jährige Gewährleistung für Bauwerke, für die jeder Bauunternehmer in Frankreich eine Pflichtversicherung abschließen muss. Zehn Jahre lang kommt sie für die Kosten auf, die für das bereits fertig gestellte Haus anfallen, wenn es gravierende Mängel zu beseitigen gilt. Durch die Décennale-Versicherung genießt der Bauherr einen umfassenden Schutz, besonders dann, wenn der Bauunternehmer insolvent wird.

Der Traum vom Eigenheim auf der anderen Rheinseite scheiterte für Deutsche bislang jedoch meist an eben jener Pflichtversicherung. Denn in der Praxis können Bauunternehmen aus dem Ausland sie oft nicht abschließen, wie das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V., ehemals Euro-Info-Verbraucher e.V., feststellt hat. Um die Probleme aufzudecken, die den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr im Bausektor bislang EU-weit behindern, legt der Verein europäischen und nationalen Parlamenten sowie der EU-Kommission seinen Bericht vor.

Zum Bericht auf der Website des Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e.V.

 

http://www.eu-verbraucher.de/de/publikationen/studien-amp-berichte/