Beispiel 1: Kauf im Ausland – Geltendmachung von Gewährleistungsrechten
Sie verbringen Ihren Urlaub auf Mallorca. In einem Fachgeschäft kaufen Sie eine Digitalkamera. Einige Wochen nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland wollen Sie die Kamera bei einer Geburtstagsfeier wieder benutzen. Zu Ihrer großen Überraschung funktioniert das Gerät jedoch nicht mehr. Stattdessen hören Sie nur klappernde Geräusche aus dem Inneren der Kamera.
Sie schicken dem Verkäufer in Spanien umgehend eine E-Mail und weisen ihn auf das Problem hin. Eine Antwort erhalten Sie jedoch nicht. Da Sie für die Kamera immerhin 350 € gezahlt haben, wollen Sie die Sache jedoch nicht so einfach auf sich beruhen lassen.
Auf der anderen Seite möchten Sie deswegen nicht gleich vor Gericht gehen: Die möglichen Kosten, der Aufwand und die lange Dauer eines Gerichtsverfahrens schrecken Sie ab. Außerdem könnte es ja sein, dass sich der Verkäufer nur deswegen nicht meldet, weil er Ihre in Englisch verfasste E-Mail nicht versteht; Sie wiederum sprechen aber kein Spanisch.
Was also tun? Sie wenden sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland.
Das EVZ Deutschland wird diesen Fall gemeinsam mit den spanischen Kollegen bearbeiten: Der Sachverhalt wird zunächst rechtlich analysiert und bewertet. Dann
wird eine englische Zusammenfassung an die spanischen Kollegen übermittelt, mit der Bitte, den spanischen Unternehmer zu kontaktieren. Der Schriftverkehr mit diesem wird auf Spanisch geführt, während Sie von „Ihrem“ EVZ auf Deutsch auf dem Laufenden gehalten werden. Erklärt sich der spanische Unternehmer bereit, Ihre Digitalkamera zu reparieren oder auszutauschen, übermitteln die beiden EVZ die dafür notwendigen Informationen und wachen darüber, dass die gefundene Lösung auch tatsächlich umgesetzt wird.
In den letzten Jahren konnten so durchschnittlich zwei Drittel aller Streitfälle außergerichtlich beigelegt werden.
- Das EVZ kann eine außergerichtliche Einigung zwischen Ihnen und dem Unternehmer vermitteln.
- Das EVZ kann nicht den Unternehmer auf Einhaltung Ihrer Rechte verklagen oder unter Androhung eines Bußgeldes dazu zwingen.



