Verbraucherschutz im Binnenmarkt
Seit 1993 gibt es den europäischen Binnenmarkt:
Verbraucher sollen überall in der Europäischen Union einkaufen oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen können, sei es während eines Urlaubsaufenthalts oder von zu Hause aus. Damit sich die Verbraucher sicher sein können, dass sie nach einem solchen Kauf nicht ohne Rechte dastehen, sorgt die Europäische Union durch den Erlass von Richtlinien und Verordnungen dafür, dass überall ein Mindestschutz geboten wird.
Während zunächst von den neuen Möglichkeiten des Binnenmarktes nur sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht wurde, haben die Einführung des Euro und die immer alltäglicher werdende Nutzung des Internet dazu geführt, dass immer mehr Verbraucher auch über die Grenzen hinweg Waren einkaufen oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Tatsächlich st es mittlerweile an der Tagesordnung, dass Verbraucher von zu Hause über das Internet Waren einkaufen.
Nicht selten hat der Verkäufer seinen Sitz im Ausland. Der europaweite Einkauf von Waren bietet eine Fülle von Vorteilen für die Verbraucher: Neben einer größeren Waren- und Produktvielfalt können Preise, Ausstattungen und Qualität verglichen und dann das insgesamt günstigste Angebot ausgesucht werden.
Nicht wenige Verbraucher haben jedoch Vorbehalte gegenüber dem Einkauf von Waren bei einem Verkäufer mit Sitz im Ausland:
- Was ist zu tun, wenn bei der Abwicklung des Kaufs Probleme auftreten, wenn zum Beispiel die bestellte und bezahlte Ware nicht geliefert wird, oder wenn
die Ware defekt ist? - Welche Rechte habe ich in diesem Fall?
- An wen muss ich mich zur Durchsetzung meiner Rechte wenden?
- Ist die Durchführung eines langwierigen Gerichtsverfahrens erforderlich?



