Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren
In jedem Mitgliedstaat der EU sowie in Norwegen und in Island gibt es ein Europäisches Verbraucherzentrum. Eine Liste aller Zentren finden Sie auf
der Rückseite dieser Broschüre.
Information und Beratung von Verbrauchern
Die Information und Beratung von Verbrauchern ist eine der vordringlichen Aufgaben der Europäischen Verbraucherzentren. Denn nur Verbraucher,
die um ihre Rechte wissen, können diese auch geltend machen.
Daher werden „klassische“ Themen, wie der grenzüberschreitende Warenkauf, die Inanspruchnahme von Dienstleistungen aus dem Ausland oder Tourismus in Form von Broschüren und Internetartikeln aufbereitet. Das Gleiche geschieht mit aktuellen Fragestellungen.
Die Einzelfallberatung erfolgt dann am Telefon, per Post oder E-Mail, in manchen Fällen auch im persönlichen Gespräch vor Ort.
Geltendmachung individueller Ansprüche
Darüber hinaus hilft Ihnen das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren bei der Geltendmachung Ihrer individuellen Ansprüche, wenn Sie ein Problem mit einem Unternehmer aus einem anderen Mitgliedstaat der EU, Island oder Norwegen haben.
Haben Sie beispielsweise im Internet Waren bei einem ausländischen Unternehmer bestellt und bezahlt, die Ware wird aber nicht geliefert, dann können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Ihres Landes wenden, das Ihnen dabei helfen wird, die bestellte Ware oder aber den bereits bezahlten Kaufpreis zu bekommen.
Und das geht so:
Sie wenden sich mit Ihrem Problem an Ihr eigenes Europäisches Verbraucherzentrum. Dieses wird den Fall prüfen und sich dann mit dem Europäischen Verbraucherzentrum des Landes in Verbindung setzen, in dem der Unternehmer seinen Sitz hat. Der Fall wird zusammengefasst und notwendige Unterlagen werden übersetzt. Das Europäische Verbraucherzentrum im Unternehmerland wird dann den Unternehmer in seiner Landessprache kontaktieren und ihn auffordern, seinen Pflichten Ihnen gegenüber nachzukommen oder aber es wird den Fall an eine Schlichtungseinrichtung weiterleiten.
Alle Rückmeldungen vom Unternehmer oder der Schlichtungseinrichtung werden an das Europäische Verbraucherzentrum Ihres Landes weitergegeben, welches dann wiederum Sie informiert.
Ebenso werden alle für die Umsetzung der gefundenen Lösung notwendigen Informationen übermittelt und die beiden Europäischen Verbraucherzentren wachen darüber, dass beide Seiten ihre Zusagen einhalten.
Die Europäischen Verbraucherzentren helfen Ihnen also kostenlos bei der außergerichtlichen Geltendmachung Ihrer individuellen Ansprüche.
Weiterleitung von Erfahrungen und Beobachtungen an gesetzgeberische Entscheidungsstellen
Darüber hinaus sammeln die Europäischen Verbraucherzentren bei der Bearbeitung individueller grenzüberschreitender Fälle Erfahrungen und Informationen über das Funktionieren des Binnenmarktes. Sie können so auf möglicherweise bestehende Lücken im Rechtsschutzgefüge hinweisen.
Und genau das tun sie auch, indem sie etwa bei Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene Stellung zu den Entwürfen der geplanten neuen Rechtsvorschriften nehmen. In Einzelfällen informieren Sie auch ganz gezielt die Europäische Kommission, Bundesoder Landesministerien über Probleme und Missstände.



