EVZ-Deutschland Kehl - Recht haben - Recht bekommen

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Recht haben

Recht haben - Recht bekommen

Die Europäische Union hat einen Großteil der verbraucherschützenden Vorschriften harmonisiert: So gelten aufgrund mehrerer europäischer Rechtsvorschriften europaweit Mindeststandards, etwa bei den Gewährleistungsrechten im Falle eines Kaufs beweglicher Sachen, beim elektronischen Geschäftsverkehr, bei Haustürgeschäften, beiFernabsatzverträgen, bei der Gestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie im Pauschalreise- und dem Flugverkehr.

Es gibt also Regelungen, die dafür sorgen, dass Sie im Fall der Fälle nicht rechtlos dastehen. Allerdings sollten Sie immer daran denken, dass es sich bei den harmonisierten Regelungen um Mindeststandards handelt, die überall in der Europäischen Union gelten. Da die Mitgliedstaaten bei der Gestaltung ihrer nationalen Gesetze über diese Mindeststandards hinausgehen dürfen, sollten Sie nicht davon ausgehen, dass das, was in Deutschland gilt, auch anderswo zu gelten hat.

Ein Beispiel hierfür sind die Widerrufsfristen, die etwa für den Abschluss von sog. Haustürgeschäften gelten: In Deutschland haben Sie 14 Tage Zeit, um den so abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen. In anderen Ländern könnten Sie nur sieben Tage Zeit haben, um sich das Ganze noch einmal zu überlegen, denn die der Regelung zugrundeliegende Richtlinie sieht zwingend nur eine Mindestfrist von sieben Tagen vor. Deutschland hat hier also von seiner Möglichkeit, über den Mindeststandard hinauszugehen, Gebrauch gemacht und ein höheres Verbraucherschutzniveau in seine Gesetzgebung eingeführt.

Und das ist nur ein Beispiel von vielen.

Wichtig ist also, dass Sie sich im Vorfeld erkundigen, welche Rechte Ihnen bei einem grenzüberschreitenden Einkauf zustehen und nicht einfach davon ausgehen, dass die deutschen Regelungen gelten. Je mehr Geld Sie ausgeben wollen, desto umfassender und detaillierter sollten Sie sich informieren.

Informationen rund um den grenzüberschreitenden Kauf von Waren oder die Inanspruchnahme von grenzüberschreitenden Dienstleistungen zu liefern, das ist eine der Aufgaben der Europäischen Verbraucherzentren.

Jetzt kann es aber vorkommen, dass trotz der Informationen, die Sie eingeholt haben, etwas schiefgeht.

  • Dann stellt sich die Frage, wer hilft mir jetzt weiter, meine Rechte durchzusetzen? Wie komme ich an mein Geld?
  • Wer gebietet dem Treiben des Unternehmers Einhalt, wenn ich nicht der Einzige bin, der durch seine Masche geschädigt wurde?

Die vorliegende Broschüre soll Ihnen aufzeigen, an wen Sie sich wenden können, wenn nach einem Kauf im Ausland oder der Beauftragung eines ausländischen Dienstleisters Probleme auftreten. Tatsächlich gibt es eine Vielzahl an Institutionen und Netzwerken, deren Aufgabe es ist, Ihnen in solchen Fällen weiterzuhelfen. Diese sollen Ihnen auf den folgenden Seiten näher vorgestellt werden.

Fortsetzung: Die verschiedenen Netzwerke