EVZ-Deutschland Kehl - Schlichtung - Kooperation - Sonstige Stellen

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Sonstige Stellen

Sonstige Stellen

a. Solvit

Das SOLVIT-Netzwerk befasst sich mit der Lösung von Problemen, die durch die fehlerhafte Anwendung von Binnenmarktvorschriften durch Behörden entstehen. In jedem Mitgliedstaat der EU sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein gibt es eine SOLVIT-Stelle. Auch diese Stellen arbeiten eng zusammen.

  • Die Tätigkeit von SOLVIT umfasst insbesondere folgende Themengebiete:
  • Anerkennung von Berufsqualifikationen und Diplomen
  • Zugang zu Aus- und Weiterbildung
  • Aufenthaltsgenehmigungen und Wahlrecht
  • Soziale Sicherung und Arbeitnehmerrechte
  • Führerscheine und Zulassung von Kraftfahrzeugen
  • Grenzkontrollen und Besteuerung
  • Marktzugang für Produkte und Dienstleistungen
  • Niederlassung als Selbständiger
  • sowie der freie Kapital- und Zahlungsverkehr.

Wenn ein solches Problem auftritt, kann sich der Bürger an seine lokale SOLVIT-Stelle, die Heimat-SOLVIT-Stelle wenden. Diese Stelle prüft, ob tatsächlich eine fehlerhafte Anwendung von Binnenmarktvorschriften vorliegt. Wenn dies der Fall ist, wird der Fall an die SOLVIT-Stelle in dem Staat weitergeleitet, in dem das Problem aufgetreten ist. Dies ist die federführende SOLVIT-Stelle. Ihr Ziel ist es, mit der nationalen Behörde eine Lösung auszuhandeln. Das Problem soll so schneller bearbeitet werden als bei Durchführung eines offiziellen Beschwerdeverfahrens. Die deutsche SOLVIT-Stelle ist beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie angesiedelt. 

b. Enterprise-Europe-Network

Das Beratungsnetzwerk bietet praktische Unterstützung insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, wenn sie einen Geschäftspartner in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union suchen, wenn es darum geht, eine innovative Idee umzusetzen und wenn Fördermittel der EU beantragt werden sollen.

c. Die eCommerce-Verbindungsstelle

Die eCommerce-Verbindungsstelle informiert deutsche Unternehmer und Gewerbetreibende einerseits, deutsche Kunden und Verbraucher andererseits über ihre Rechte und Pflichten rund um den elektronischen Geschäftsverkehr:

  • Wann kann im Internet von einem Vertrag die Rede sein?
  • Welche Rechte und Pflichten entstehen aus einem solchen Vertrag?
  • Wer hilft mir weiter, wenn bei der Vertragsabwicklung nicht alles glatt lief?
  • Welche Rechtsbehelfe und Beschwerdestellen stehen dem Nutzer zur Verfügung?
  • Welche Behörden beaufsichtigen den elektronischen Geschäftsverkehr?
  • Welche sonstigen Organisationen bieten Rat und Hilfe bei
  • Fragen zum Handel im Internet?

d. Die sogenannten qualifizierten Einrichtungen

Ein ähnliches Vorgehen wie das oben dargestellte bei grenzüberschreitenden Verstößen gegen europarechtliche Verbraucherschutzvorschriften gibt es auch bei Rechtsverstößen deutscher und ausländischer Unternehmer gegen deutsche Rechtsvorschriften: Nachdem die Verbraucherverbände bereits auf Unterlassung wegen unlauterer Werbung sowie bei Verwendung unzulässiger AGBs klagen konnten, wurde im Jahr 2000 die Möglichkeit für bestimmte sog. qualifizierte Einrichtungen eingeführt, Unterlassungsklagen in Fällen der Verletzung verbraucherschützender Vorschriften zu erheben.

Klagebefugt sind u.a. die Verbraucherzentralen, der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Wettbewerbszentrale, die ja auch im Rahmen des Vorgehens gegen grenzüberschreitende Verstöße tätig werden können:

Der Verbraucherzentale Bundesverband und die Verbraucherzentralen

Die Dachorganisation der Verbraucherzentralen, der Verbraucherzentrale Bundesverband, vertritt die Interessen der Verbraucher gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft auf Bundesebene.

Die Verbraucherzentralen in den 16 Bundesländern bieten Beratung und Information zu Fragen des nationalen Verbraucherschutzes, helfen bei Rechtsproblemen mit deutschen Unternehmen und vertreten die Interessen der Verbraucher auf Landesebene. Für Information und Beratung wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale in Ihrem Bundesland.

Die Wettbewerbszentrale

Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste bundesweit und grenzüberschreitend tätige Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft zur Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb.

e. Datenschutzbeauftragte

Der Europäische Datenschutzbeauftragte ist eine unabhängige Behörde der Europäischen Gemeinschaft, der die EG-Organe und –Einrichtungen
 datenschutzrechtlich berät und überwacht: Er hat sicherzustellen, dass die Organe und Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen, insbesondere deren Recht auf Privatsphäre, achten.

Diese Aufgabe soll er durch datenschutzrechtliche Beratung und Kontrolle der EG-Organe und -Institutionen erfüllen. Dazu stehen ihm Informations- und Zugangsrechte zu. Zudem sind dem Europäischen Datenschutzbeauftragten weitgehende Eingriffs- und Anordnungsrechte gegenüber den Gemeinschaftsorganen und -Einrichtungen eingeräumt worden: Er kann unzulässige Datenverarbeitung verbieten, rechtswidrig gespeicherte Daten löschen lassen und die Verantwortlichen ermahnen oder verwarnen. Zudem kann er beim EuGH anhängigen datenschutzrechtlichen Verfahren beitreten.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte ist zugleich Ansprechpartner für Personen, die sich durch Maßnahmen der EG-Organe oder -Institutionen in ihren in Artikel 286 EG-Vertrag genannten Rechten, insbesondere in ihrem Recht auf Privatsphäre, verletzt fühlen. Auch die Mitarbeiter der Organe und Einrichtungen selbst können sich ohne Einhaltung des Dienstwegs jederzeit an ihn wenden.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ist der Beauftragte des Bundes sowohl für den Datenschutz, als auch für die Informationsfreiheit. Er ist in dieser Funktion laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unabhängige Kontrollinstanz für die Überwachung des Datenschutzes bei öffentlichen Stellen des Bundes und bei Unternehmen, die Telekommunikations- und Postdienstleistungen anbieten.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD, auch Landesdatenschutzbeauftragter) ist der oberste Dateschutzbeauftragte eines deutschen Bundeslands. Er überwacht und berät die öffentlichen Stellen des Landes in Fragen des Datenschutzes. Im Rahmen dieser Aufgabenerfüllung ist er unabhängig und weisungsfrei.

f. Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen informiert über den deutschen Elektrizitäts-, Gas-, Telekommunikations- und Postmarkt, die rechtlichen Grundlagen und über wichtige Verbraucherrechte in diesen innovativen Märkten. Seit dem 1. Januar 2006 hat die Bundesnetzagentur auch die Aufsicht über den Wettbewerb im Bereich der Eisenbahnschienennetze übernommen.

Die Bundesnetzagentur bietet Hilfe bei Fragen und Problemen rund um die Themenbereiche

  • Elektrizität,
  • Post und
  • Telekommunikation.
Fortsetzung: Adressen