Wer wird in welchem Fall tätig?
Wie bereits eingangs dargestellt, werden die beiden Netzwerke in unterschiedlichen Fällen auf unterschiedliche Art und Weise tätig. In manchen Fällen werden Ihnen nur die Europäischen Verbraucherzentren weiterhelfen können, in anderen kann nur das Behördennetzwerk die Verbraucherrechte durchsetzen. In vielen Fällen können aber beide Netzwerke tätig werden, eben nur mit unterschiedlicher Zielrichtung: Das CPC-Net stellt Rechtsverstöße ab und sorgt im Allgemeininteresse für die
Einhaltung europäischer Verbraucherschutzvorschriften, das ECC-Net sorgt für die Beachtung Ihrer individuellen, sich aus einem konkreten Vertrag mit einem ausländischen Unternehmen ergebenden Ansprüche.
- Beispiel 1: Kauf im Ausland – Geltendmachung von Gewährleistungsrechten
- Beispiel 2: Abofalle eines ausländischen Internetseitenbetreibers
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Beispiel 3: Verweigerung der Beförderung durch eine ausländische Fluggesellschaft



