EVZ-Deutschland Kehl - Zusammenarbeit ECC-und CPC-Net

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Zusammenarbeit ECC-und CPC-Net

Opfer unseriöser Verkaufsmethoden

Wenn Sie also Opfer unseriöser Verkaufsmethoden eines ausländischen Unternehmers geworden sind, sind folgende Wege möglich:

1. Wenden Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ).
Dort wird man Ihnen Informationen über ein mögliches weiteres Vorgehen in Ihrem Fall geben und versuchen, diesen mit Hilfe der Netzwerkpartner im Land des Unternehmers und ggf. unter Einschaltung einer Schlichtungsstelle außergerichtlich zu lösen.
  • Das EVZ kann den Unternehmer unter Hinweis auf das geltende Recht und bereits ergangene Urteile davon überzeugen, dass eine außergerichtliche Einigung beiden Seiten zum Vorteil gereicht und dem Verbraucher auf diese Weise möglicherweise zur Erfüllung seines individuellen Anspruchs verhelfen.
  • Das EVZ kann nicht den Unternehmer gegen seinen Willen zu einer Lösung zwingen.

Stellt das EVZ fest, dass sich die Beschwerden gegen einen bestimmten Händler häufen, werden die Informationen in anonymisierter Form an das BVL weitergeleitet.

2. Erhält das BVL über das EVZ oder auf andere Weise Kenntnis von Verstößen aus anderen Mitgliedstaaten,

die Kollektivinteressen deutscher Verbraucher schädigen oder schädigen können, so ersucht es die Schwesterbehörden der betroffenen Mitgliedstaaten um Information oder um die Durchsetzung der verletzten Verbraucherrechte. Die EU-Schwesterbehörden üben dann für die Durchsetzung der Rechte deutscher Verbraucher die gleichen Befugnisse aus wie das BVL für die Wahrung der Rechte von Verbrauchern aus anderen EU-Mitgliedstaaten.

Für den Austausch von Informationen mit den anderen EU-Mitgliedstaaten und mit der Europäischen Kommission bedient sich das BVL einer eigens für diese Zwecke von der Europäischen Kommission unterhaltenen Datenbank. Diese schafft die Grundlage für eine zügige Informationsübermittlung und eine schnelle Handlungsmöglichkeit.

  • Das BVL kann so dafür sorgen, dass das Unternehmen in Zukunft die verbraucherschützenden Regeln einhält.
  • Das BVL kann nicht Ihre individuellen Ansprüche geltend machen.
Fortsetzung: Wer wird in welchem Fall tätig?