Kooperationen mit weiteren Netzwerken
Die auf diesen Seiten aufgeführten Schlichtungsstellen sind zuständig für Streitigkeiten zwischen Gewerbetreibenden oder Freiberuflern und Verbrauchern - etwa nach dem Erwerb einer Ware oder auf Grund eines Dienstleistungsvertrags für private Zwecke.
Von den mehreren hundert Einrichtungen, die in Deutschland außergerichtliche Streitbeilegung betreiben, haben wir solche ausgewählt, die häufig nachgefragt werden und wichtige Branchen abdecken. Zahlreiche von ihnen sind zudem notifiziert, das heißt, sie erfüllen die Mindeststandards der Europäischen Kommission für die Schlichtung.
Adressen von Schlichtungsstellen finden Sie hier in folgenden Branchen:
- Banken
- Einzelhandel (auch Online-Shopping)
- Freie Berufe
- Handwerk
- KfZ-Gewerbe
- Mietsachen
- Reisen
- Versicherungen
- Weitere Branchen
Teils sind zentrale Schlichtungseinrichtungen für das gesamte Bundesgebiet zuständig, teils beschränkt sich die Zuständigkeit geographisch entweder auf ein Bundesland, eine Region oder eine Stadt. Hintergrund dafür: die föderale Struktur der Bundesrepublik. Die Bezeichnung der Einrichtungen wiederum variiert je nach Branche und manchmal nach Bundesland. Sie können Schlichtungsstelle, Einigungsstelle, Vermittlungsstelle oder Gütestelle heißen sowie auch Ombudsmann bzw. Ombudsfrau.



