Schlichtungsstellen Einzelhandel
Geht Ihre Beschwerde auf einen Kaufvertrag zurück und richtet sich Ihre Beschwerde gegen einen Händler, sind entweder die Schlichtungsstellen der Industrie- und Handelskammern (IHKs) Ihr Ansprechpartner (siehe weiter unten), die Schlichtungsstellen eines bestimmten Berufsstandes wie die der Bootsbauer oder die der Kfz-Innung oder auch – beim Online-Kauf - der so genannte Internet-Ombudsmann.
Die hier genannten Schlichtungsstellen werden häufig nachgefragt und decken wichtige Branchen ab. Zahlreiche von ihnen sind zudem notifiziert, das heißt, sie erfüllen die Mindeststandards der Europäischen Kommission für die Schlichtung.
Die folgenden zwei Fragen dienen Ihrer Orientierung, damit Sie je nach Antwort zu einer geeigneten und für Ihr Anliegen zuständigen Schlichtungsstelle im Einzelhandel finden.
1. Frage: Geht Ihre Beschwerde auf einen (grenzüberschreitenden) Einkauf im Internet, also Online-Shopping zurück?
Wenn ja: Dann ist – auch wenn das betreffende Unternehmen, wie anzunehmen ist, Mitglied einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ist – neben den Schlichtungsstellen dieser IHKs auch der Internetombudsmann Ihr möglicher Ansprechpartner. Dieser wurde für Beschwerden und Streitfälle aus dem Online-Fernabsatzgeschäft im Dezember 2003 eingerichtet und ist bei der Verbraucherinitiative e.V. in Berlin angesiedelt.
Das Verfahren ist bis auf weiteres kostenlos. In einer ersten Stufe, dem Einigungsverfahren, versucht der Ombudsmann, den Sachverhalt zu klären und eine gütliche Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Falls erforderlich erarbeitet der Ombudsmann in einer zweiten Stufe einen Vergleichsvorschlag.
- Näheres unter: www.ombudsmann.de
Alternativ dazu gibt es das ebenfalls kostenfreie Schlichtungsverfahren ECODIR, das die Europäische Kommission für Streitigkeiten im eCommerce eingerichtet hat. Das Kürzel steht für Electronic Consumer Dispute Resolution, das Verfahren behandelt nationale und internationale Streitfälle. Verhandlungs-, Mediations- und Empfehlungsphase sollen, so das Ziel, alles in allem nicht länger als 40 Tage dauern. Die Korrespondenz mit dem Sekretariat von ECODIR erfolgt in englischer Sprache, die Streitschlichtung in einer gemeinsamen Sprache der Parteien.
- Zugang hierzu unter: www.ecodir.org.
Zahlreiche wertvolle Tipps rund um die außergerichtliche Streitbeilegung finden Sie außerdem auf den Internetseiten der ebenfalls bei Euro-Info-Verbraucher e.V. in Kehl angesiedelten eCommerce-Verbindungsstelle unter
Wenn nein: weiter mit Frage 2.
2. Frage: Geht Ihre Beschwerde auf den (grenzüberschreitenden) Einkauf eines Gebrauchtwagens zurück?
Wenn ja: Dann sind nicht die Schlichtungsstellen der Industrie- und Handelskammern (IHKs) Ihr Ansprechpartner, sondern die Kfz-Innungen. Sofern der betreffende Kfz-Händler Mitglied der Innung ist, schauen Sie bitte in die gesonderten Rubrik „Kfz-Gewerbe“, links im Menü.
Wenn nein: Dann sind in der Tat die Schlichtungsstellen der Industrie- und Handelskammern (IHKs) Ihr Ansprechpartner. Da unsere eigene, ausführliche Datenbank von Schlichtungsstellen noch im Aufbau ist, möchten wir Sie somit auf zwei Möglichkeiten hinweisen, um zu einer in Frage kommenden Schlichtungsstelle der IHK zu finden, die für Sie zuständig ist.
Zum einen möchten wir Sie aufmerksam machen auf den Wegweiser der Europäischen Kommission zu Schlichtungsstellen in ganz Europa (engl.):
Zum anderen verfügt die Homepage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) über eine entsprechende Suchmaschine.
- Der IHK-Finder unter: http://www.dihk.de (s. Recht und Fair Play > Schlichtung)



