EVZ-Deutschland Kehl - Schlichtung - Verbindungsstelle Schlichtung

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Verbindungsstelle Schlichtung

Die Deutsche Verbindungsstelle für Schlichtung

Kann die Deutsche Verbindungsstelle für Schlichtung mir auch bei einem inländischen Fall helfen?

Bislang nicht. Die Deutsche Verbindungsstelle für Schlichtung wurde eingerichtet, um in grenzüberschreitenden Verbraucher-Streitfällen innerhalb der EU zu vermitteln. Das heißt, dass die Rechtsberater eines Europäischen Verbraucherzentrums immer dann eingeschaltet werden können, wenn die „Streitparteien“, der Verbraucher einerseits und der Händler oder Dienstleister andererseits, aus einem jeweils anderen Mitgliedsland der EU stammen.

Wenn Ihre Beschwerde als Verbraucher in Deutschland also gegen einen Unternehmer im EU-Ausland bislang ergebnislos geblieben ist und Sie den Streitfall außergerichtlich beilegen wollen, dann wenden Sie sich an uns, die Rechtsberater in Kehl.

In umgekehrter Richtung helfen wir Verbrauchern aus der EU, wenn diese einen Streitfall mit einem Unternehmer aus Deutschland bislang nicht selbst regeln konnten. Sofern es gilt deutsch-französische Streitfälle außergerichtlich zu regeln, sind die Wege in beiden Richtungen zum Vorteil aller Beteiligten besonders kurz: In Kehl sind die Europäischen Verbraucherzentren beider Länder angesiedelt, Tür an Tür und unter einem Dach.

Zur Eingangsfrage ist allerdings noch dies anzumerken: Die Justizminister der deutschen Bundesländer haben Ende Juni 2005 in Aussicht gestellt, dass Koordinierungsstellen - wie die Deutsche Verbindungsstelle für Schlichtung in grenzüberschreitenden Fällen - den Zugang zu Schlichtungsstellen auch in inländischen Fällen erleichtern sollen. Die Entwicklung hierzu bleibt abzuwarten. Bis dahin steht die Nutzung der in Kehl geführten Datenbank der Schlichtungsstellen Verbrauchern selbstverständlich jederzeit frei.

 

Wer pflegt eigentlich die Datenbank der Schlichtungsstellen?

Diese Aufgabe wird von den Rechtsberatern der in Kehl angesiedelten Deutschen Verbindungsstelle für Schlichtung verantwortet. Sie führen mit Vertretern von Schlichtungsstellen und von Branchen, die solche noch nicht eingerichtet haben, immer wieder einen engen Kontakt, weisen auf Lücken im Netz der Schlichtungsstellen hin und prüfen bestehende Verfahrensordnungen. Maßstab dafür sind die bereits erwähnten Grundsätze der Europäischen Kommission.

 

Wer kontrolliert die Arbeit der Deutschen Verbindungsstelle für Schlichtung?

Die Arbeit der Deutschen Verbindungsstelle für Schlichtung als einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Verbraucherschutzeinrichtung steht jährlich und sogar halbjährlich auf dem Prüfstand ihrer Zuwendungsgeber: Es besteht Rechenschaftspflicht gegenüber der Europäischen Kommission, genau so nimmt das Bundesministerium der Justiz in Berlin Arbeitsweise, Mittelverwendung und Ergebnisse unter die Lupe. Darüber hinaus wird nach Kräften versucht, auch gegenüber der Öffentlichkeit für die erforderliche Transparenz zu sorgen. Sollten Sie also weitere Fragen rund um die Deutsche Verbindungsstelle für Schlichtung haben, zögern Sie bitte nicht, uns Ihr Interesse an unserer Arbeit mitzuteilen.

 

Warum gibt es eigentlich so viele Schlichtungsstellen in Deutschland?

Deutschland verfügt insbesondere auf Grund seiner föderalen Struktur über ein historisch gewachsenes engmaschiges Netz von nicht weniger als 203 notifizierten, also im Sinne der europäischen Prinzipien anerkannten Schlichtungsstellen – ein Potenzial, das freilich nur dann ausgeschöpft werden kann, wenn es Lotsendienste nach dem Vorbild der Deutschen Verbindungsstelle für Schlichtung gibt und diese ausreichend bekannt sind. Sollten Sie uns also weiter empfehlen können, würde uns das im Sinne einer Schlichtungskultur sehr freuen.

 

Warum finanziert die Europäische Kommission die Deutsche Verbindungsstelle für Schlichtung mit?

Der Europäischen Kommission liegt das Vertrauen der Verbraucher in den gemeinsamen Binnenmarkt am Herzen. Wo immer der Zugang zur Schlichtung auch grenzüberschreitend vereinfacht wird, so das Kalkül, wird auch das Vertrauen der EU-Bürger in den Binnenmarkt gestärkt.