EVZ-Deutschland Kehl - Schlichtung - zum Schlichtungsverfahren

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zum Schlichtungsverfahren

Antwort auf die FAQs zum Schlichtungsverfahren

Was unternimmt die Deutsche Verbindungsstelle für Schlichtung in meinem Fall, nachdem sie mich zur Zusendung meiner Unterlagen aufgefordert hat?

Wie bereits gesagt: Die Rechtsberater übersetzen nötigenfalls relevante Unterlagen und vermitteln Ihren Fall entweder zu einer passenden Schlichtungsstelle oder an das Europäische Verbraucherzentrum im Land des betreffenden Unternehmers. Diese setzen alles daran, Ihren Rechtsstreit außergerichtlich beizulegen.

Sollte es keine passende Schlichtungsstelle für Ihren Fall und in der betreffenden Branche geben, nimmt die Deutsche Verbindungsstelle für Schlichtung auch direkt Kontakt zum betreffenden Unternehmer auf. Das gilt auch für unsere Kollegen in einem anderen Europäischen Verbraucherzentrum. Wir informieren Sie regelmäßig über den aktuellen Stand der Verfahren.

 

Welche Kosten entstehen durch die Bearbeitung bzw. das Schlichtungsverfahren?

Keine außer denen für Porto und Kopien, die Sie freilich selber auslegen müssen. Grund dafür ist, dass öffentliche Mittel des Bundesministeriums der Justiz und der Europäischen Kommission kostenfreie Dienstleistungen der Deutschen Verbindungsstelle für Schlichtung ermöglichen.

Sollten dennoch – was indes nur selten der Fall ist - geringe Gebühren bei der Durchführung eines Verfahrens vor einer Schlichtungsstelle anfallen, erhalten Sie hiervon im Voraus Bescheid. Sie können dann immer noch frei entscheiden, ob Sie das Verfahren durchführen wollen oder nicht. Portokosten können Sie, wenn Sie wollen, sparen, indem Sie maßgebliche Dokumente nach Rücksprache mit unseren Rechtsberatern zu Hause einscannen und uns im Anhang Ihrer eMail an uns als pdf-Dokumente zugänglich machen.

 

Mit welchen Schlichtungsstellen arbeitet die Deutsche Verbindungsstelle für Schlichtung zusammen?

Mit vielen, aber noch nicht mit allen, die es gibt. Eine von uns in Kehl geführte Datenbank umfasst über 200 Schlichtungsstellen als Kooperationspartner allein in Deutschland. Das ergibt für Verbraucher aus allen Teilen Europas ein bereits recht engmaschiges Netz. Erfolgt eine Zusammenarbeit mit einer dieser Schlichtungsstellen, ist davon auszugehen, dass deren Verfahrensordnungen die Mindeststandards beachten, die die Europäischen Kommission formuliert hat, um einen umfassenden Schutz der Verbraucher auf diesem Gebiet zu gewährleisten.

Details dazu in unserer Infothek unter „Kriterien“ (ausführlich) und in der nächsten FAQ (eher kurz).

 

Gelten für die Schlichtungsstellen Regeln?

Ja, und zwar die „Sieben Verfahrensgarantien bei Schlichtung zwischen Verbrauchern und Gewerbetreibenden“, nachzulesen in der Empfehlung der Europäischen Kommission 98/257/EK. Diese beinhaltet allem voran den Grundsatz der Unabhängigkeit des Schlichters, der über erwiesene Fachkompetenz verfügen muss und dem eine ausreichend lange Amtszeit zugesichert sein muss.

Mit der so genannten „kontradiktorischen Verfahrensweise“ als einem weiteren Grundsatz ist gemeint, dass jede Partei auch ausreichend zu Wort kommt, hinter der „Rechtmäßigkeit der Entscheidung“ steht das Ziel, dass die am Ende erreichte Einigung auch nicht hinter geltendes Verbraucherrecht zurück fällt. Die Zulassung Dritter wie z.B. von Anwälten oder Experten der Verbraucherschutzzentren wird durch den „Grundsatz der Vertretung“ geregelt.

 

Kann ich nach einem Schlichtungsverfahren im Zweifel noch vor Gericht ziehen?

Ja. Das ist selbstverständlich nicht das Ziel all derer, die sich engagiert um eine Schlichtung bemühen. Auch Unternehmer, die an einer langfristigen Bindung ihrer Kunden interessiert sind, werden sicherlich alles daran setzen, eine gütliche Einigung mit diesen herbeizuführen.

Dennoch geht Ihnen die Möglichkeit zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren durch die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren und auch durch sonstige Einigungsversuche nicht verloren. Vielmehr hat meist alles, was in der Zwischenzeit im Sinne einer gütlichen Einigung unternommen wird, verjährungshemmende Wirkung. Es würde uns dessen ungeachtet freuen, wenn Sie mit uns gemeinsam eine Schlichtungskultur in Deutschland und Europa schaffen, die ihren Namen verdient.