Schlichtungsstellen KFZ-Gewerbe
Sofern der Händler, bei dem Sie einen Gebrauchtwagen gekauft oder die Werkstatt, bei der Sie eine Reperatur in Auftrag gegeben haben, Mitglied einer Kfz-Innung ist, wenden Sie sich an die Schiedsstelle der betreffenden Kfz-Innung.
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK)
Franz-Lohe-Str. 21, 53129 Bonn
Tel. 0228 / 91 27-0
Fax 0228 / 91 27-150
eMail: zdk@kfzgewerbe.de
Web: www.kfz-schiedsstellen.de (s. Schiedsstellensuche)
Sofern der Händler, bei dem Sie einen Gebrauchtwagen gekauft haben, nicht Mitglied einer Kfz-Innung ist, wenden Sie sich bitte an die Schlichtungsstellen der Industrie- und Handelskammern (IHKs). Die Homepage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) verfügt über eine entsprechende Suchmaschine, die Sie zu einer in Frage kommenden Schlichtungsstelle der IHK führt:
http://www.dihk.de
Zur Erläuterung: Zwischen den IHKs, den Handwerkskammern und der Kfz-Innung besteht – so der juristische Fachbegriff – ein Spezialitätsverhältnis zu Gunsten der letzteren. Ist ein Kfz-Händler (freiwilliges) Mitglied einer Kfz-Innung, ist deren Schlichtungsstelle zuständig. Ist der Kfz-Händler nicht Mitglied einer Kfz-Innung, bleibt - allenfalls - der Weg zu einer Industrie- und Handelskammer (IHK) oder einer Handwerkskammer.
Ergänzend möchten wir Sie aufmerksam machen auf den Wegweiser der Europäischen Kommission zu Schlichtungsstellen in ganz Europa (engl.):
http://ec.europa.eu/consumers/redress/out_of_court/adrdb_en.htm



