Folgende Seite wird von Ihnen empfohlen:

CAPTCHA Bild zum Spamschutz
Bitte geben Sie hier das Wort ein, das im Bild angezeigt wird. Dies dient zur Spamvermeidung. *

Die von Ihnen gemachten Angaben werden nicht gespeichert.
Mit einem * gekennzeichnete Felder müssen ausgefüllt werden!

Euro und Binnenmarkt

Grenzenloser europäischer Binnenmarkt und Euro: Vorteile auch für die Verbraucher

Zwar gibt es den Europäischen Binnenmarkt schon seit 1993: Doch im Alltag der Bürger wirklich greifbar wurde er erst vor zehn Jahren, als die gemeinsame Währung als Bargeld eingeführt wurde. Seitdem ist es für Verbraucher alles in allem leichter geworden, die Vorteile des Binnenmarktes zu entdecken und für sich zu nutzen.

In welchen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist der Euro eigentlich Landeswährung?

Mittlerweile haben von den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die gemeinsam den europäischen Binnenmarkt bilden, bereits 17 den Euro als Landeswährung eingeführt.

Von Anfang an dabei waren Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien. Im Laufe der Jahre kamen dann noch hinzu Slowenien (2007), Malta und Zypern (2008), die Slowakei (2009) und Estland (2011).

Und anders herum: Wo in der EU ist der Euro nicht Landeswährung?

Bulgarien, Dänemark, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien, Ungarn und das Vereinigte Königreich haben den Euro (noch) nicht als Landeswährung eingeführt, sondern benutzen weiterhin ihre eigenen nationalen Währungen.

In diesem Zusammenhang ist es interessant zu wissen, dass sich – fast – alle  Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Einführung des Euro verpflichtet haben, sobald sie hierfür die wirtschaftlichen Voraussetzungen, die sogenannten Konvergenzkriterien, erfüllen. Ausnahmen gelten nur für Dänemark und das Vereinigte Königreich. So ist es zumindest nach der derzeitigen Rechtslage.

Über kurz oder lang müssten also noch hinzukommen: Bulgarien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Tschechien, Ungarn und Schweden. Das zuletzt genannte Mitglied entzieht sich dieser Verpflichtung allerdings dadurch, dass es ein Konvergenzkriterium, den sog. Wechselkursmechanismus, absichtlich nicht erfüllt.

Gibt es auch Staaten, die den Euro als Landeswährung haben, obwohl sie kein Mitglied in der EU sind?

Ja, die Staaten Monaco, San Marino und der Vatikan. Obwohl sie nicht der Europäischen Union angehören, verfügen sie über den Euro als offizielle Landeswährung und haben sogar das Recht, eigene Euro-Münzen in Umlauf zu bringen.

Außerdem haben in Europa die Staaten Andorra, das Kosovo und Montenegro den Euro übernommen; dies vor allem aus praktischen Gründen.

Welche Vorteile hat die gemeinsame Währung Euro für den Verbraucher?

Die gemeinsame Währung bietet Privatleuten folgende Vorteile:

  • Sie macht es viel leichter, die Preise für ein und dasselbe Produkt in verschiedenen Ländern zu vergleichen.
  • Bei Reisen in Euroland entfällt der nicht nur umständliche, sondern auch kostspielige Währungstausch.

Bringt der Euro eigentlich auch Vorteile, wenn es ums Bezahlen in der EU geht?

Einerseits ja. In der sogenannten EU-Preisverordnung wurde festgelegt, dass grenzüberschreitende Transaktionen, das sind vor allem Überweisungen und Geldabhebungen, nicht teurer sein dürfen als entsprechende Vorgänge innerhalb eines Mitgliedstaates. Dies ist der „Grundsatz der Gleichheit der Entgelte“. Er hat tatsächlich dazu geführt, dass die Kosten für grenzüberschreitende Überweisungen drastisch gesunken sind und – abhängig vom jeweiligen Konto – in einigen Fällen nun sogar bei Null liegen. Außerdem ist das Überweisen einfacher geworden. 

Andererseits sind durchaus Zweifel angebracht, wenn es um die Beschaffung von Bargeld bzw. das Geldabheben im Ausland geht. Insbesondere Kunden, die ihr Konto bei einem Geldinstitut in Deutschland haben, müssen oft viel bezahlen, wenn sie den Automaten einer anderen Bank nutzen – ob im In- oder im Ausland. Denn der „Grundsatz der Gleichheit der Entgelte“ hat einen Haken: Wenn Verbrauchern auf nationaler Ebene hohe Entgelte abgeknöpft werden, ist das bei grenzüberschreitenden Diensten auch erlaubt.  

Was gilt, wenn andere Währungen als der Euro innerhalb der EU transferiert werden?

Die Preisverordnung gilt zwischen allen Mitgliedstaaten der EU, immer dann, wenn die Zahlung in Euro vorgenommen wird; und zwar selbst dann, wenn der Staat eine andere nationale Währung hat. Beim Transfer einer anderen nationalen Währung kommt die Verordnung nicht zur Anwendung, so dass hier die Preise für grenzüberschreitende Leistungen der Banken nicht durch die nationalen Entgelte begrenzt werden. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Sowohl in Schweden als auch in Rumänien gilt der Grundsatz der Gleichheit der Entgelte auch jeweils in Hinblick auf die nationalen Währungen, d.h. die Schwedische Krone und den Rumänischen Leu.

http://www.eu-verbraucher.de/de/verbraucherthemen/bezahlen-in-der-eu/euro-und-binnenmarkt/