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Schlussverkauf in Frankreich

Schlussverkauf in Frankreich

Es gibt ihn noch, den Schlussverkauf – in Frankreich! Und zwar für jeweils maximal fünf Wochen im Sommer und im Winter. Je nach französischem Département findet er jedoch in einem unterschiedlichen Zeitraum statt. Einen Überblick dazu verschafft Ihnen die Internetseite der Generaldirektion für Verbraucherschutz (DGCCRF) beim französischen Wirtschaftsministerium in Paris.

Seit Januar 2009 dürfen Ladenbesitzer noch zwei zusätzliche Wochen Sonderverkäufe anbieten, solange sie ihre Kunden über die Bedingungen dieser Aktionen informieren. Gleiches gilt für die Ausverkäufe, die ganzjährig angeboten werden können. Ein solcher Ausverkauf darf jedoch nur solange unter dem Motto „Alles muss raus“ beworben werden, bis alle betroffenen Lagerwaren verkauft sind.

Der aktuelle Winterschlussverkauf beginnt am 9. Januar 2013 ab 8h und endet nach Ladenschluss am Mittwoch, den 12.Februar. Eine Ausnahme bildet die Grenzregion Lothringen. Dort beginnt der WSK schon früher, am ersten Werktag im neuen Jahr und endet bereits am 9. Februar. Der Schlussverkauf gilt übrigens auch für „Geschäfte“ des Versandhandels!

 

Gewährleistungsansprüche

Als Kunde haben Sie im Schlussverkauf grundsätzlich dieselben Gewährleistungsansprüche wie außerhalb der Schlussverkaufswochen. Treten nach dem Kauf der Ware versteckte Mängel zu Tage, das heißt Mängel, die Sie beim Kauf nicht sehen konnten (frz. vice caché), ist der Händler verpflichtet, die Ware umzutauschen oder Ihnen den Kaufpreis zu erstatten.

Umgekehrt gilt: War der Fehler äußerlich erkennbar, können Sie diesen nicht geltend machen. Und wie ist es, wenn die „Schlussverkaufsware vom Umtausch ausgeschlossen“ ist – im Französischen etwa wie folgt gekennzeichnet: „soldes, articles ni repris ni échangés“? Eine solche Einschränkung dürfen Händler nur aussprechen für Waren, die ausdrücklich fehlerhaft gekennzeichnet sind.

Also: Augen offen halten und die Ware vor dem Kauf genau prüfen.

Preisangaben, zu denen die Händler verpflichtet sind

Das Preisschild muss deutlich lesbar zunächst den alten Preis angeben, und zwar den niedrigsten Preis, den die Ware in den 30 Tagen vor offiziellem Beginn des Schlussverkaufs hatte. Dieser Preis muss auf dem Etikett durchgestrichen sein. Außer dem neuen Preis müssen Händler außerdem die Differenz als Höhe der Ermäßigung ausweisen.

Damit Schlussverkauf-Ware deutlich von der nicht-reduzierten Ware zu unterscheiden ist, muss die preisreduzierte Schlussverkauf-Ware entweder den Hinweis „soldes“ tragen oder etwa am Regal darauf hingewiesen werden, dass auf alle Artikel zum Beispiel 10 % Nachlass gewährt wird.

Zu guter Letzt: Unsere drei Tipps für Ihren Schnäppchen-Kauf

  • Allen „Ersparnissen“ zum Trotz: Achten Sie immer auf das Preis/Leistungs-Verhältnis.
  • Bei Zweifeln am tatsächlichen Preisnachlass: Fragen Sie bei einem Verkäufer nach.
  • Nach dem Einkauf ist vor der Reklamation: Bewahren Sie Ihre Kassenzettel gut auf. Sie dienen als Beleg für den Fall, dass Sie mit defekter Ware Beschwerden gegenüber dem Händler geltend machen müssen.
http://www.eu-verbraucher.de/de/verbraucherthemen/frankreich-tipps/einkauf-in-frankreich/schlussverkauf-in-frankreich/