Es gibt ihn noch, den Schlussverkauf – in Frankreich! Und zwar für jeweils maximal fünf Wochen im Sommer und im Winter. Je nach französischem Département findet er jedoch in einem unterschiedlichen Zeitraum statt. Einen Überblick dazu verschafft Ihnen die Internetseite der Generaldirektion für Verbraucherschutz (DGCCRF) beim französischen Wirtschaftsministerium in Paris.
Seit Januar 2009 dürfen Ladenbesitzer noch zwei zusätzliche Wochen Sonderverkäufe anbieten, solange sie ihre Kunden über die Bedingungen dieser Aktionen informieren. Gleiches gilt für die Ausverkäufe, die ganzjährig angeboten werden können. Ein solcher Ausverkauf darf jedoch nur solange unter dem Motto „Alles muss raus“ beworben werden, bis alle betroffenen Lagerwaren verkauft sind.







