Sollte eine außergerichtliche Lösung des Konflikts einmal nicht möglich sein, so haben Sie immer noch die Möglichkeit, Ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Der Gemeinschaftsgesetzgeber hat zwei gerichtliche Verfahren entwickelt, wodurch eine einfache und schnelle Beilegung von Streitigkeiten mit grenzüberschreitendem Bezug ermöglicht werden soll.
Das Europäische Bagatellverfahren







