Was tun und an wen wenden, wenn die Fluggesellschaft, bei der Sie bereits ein Ticket gebucht haben, in finanzielle Schwierigkeiten gerät oder sogar insolvent geht?

Was tun und an wen wenden, wenn die Fluggesellschaft, bei der Sie bereits ein Ticket gebucht haben, in finanzielle Schwierigkeiten gerät oder sogar insolvent geht?
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland ist von seinen dänischen Kollegen darüber informiert worden, dass die dänische Fluggesellschaft Cimber Sterling am 3. Mai 2012 einen Insolvenzantrag gestellt hat. Verbraucher, die ein Ticket über einen dänischen Reiseveranstalter gekauft haben und Ihre Forderungen gegen Cimber Sterling geltend machen möchten, können ihre Beschwerde bei uns einreichen. Leider können wir nicht für Sie tätig werden, wenn Sie Ihren Flug direkt bei Cimber Sterling gebucht haben.
Sobald wir weitere Informationen erhalten, werden wir Sie auf unserer Webseite veröffentlichen.
Seit dem 28. Januar 2012 hat das spanische Luftfahrtunternehmen Spanair seine Flugtätigkeit eingestellt. Da die Airline seit dem 2. Januar 2012 zahlungsunfähig ist, ist inzwischen ein Insolvenzverwalter ernannt worden.
Passagiere, die zwischen dem 27. Januar und 9. Februar (einschließlich) mit Spanair geflogen wären, können laut EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 eine Entschädigung verlangen:
Um diese Entschädigung zu erhalten, sollten Sie ebenfalls das Online-Formular auf der Website von Spanair ausfüllen. Hier gibt es auch ein Feld "Other amounts", in das zusätzlich entstandene Kosten eingetragen werden können. Um diese Kosten zu belegen, müssen Sie allerdings neben dem Online-Formular auch noch postalisch oder per E-Mail alle notwendigen Unterlagen an den Insolvenzverwalter schicken:
Grupo Gispert, Abogados y Economistas S.L.P
C/ Rosselló, 285 bis, Entresuelo 2ª
08037 Barcelona
Tel.: +34 934 594 071
Mail: usuarios.spanair@grupogispert.com
Als Betreff sollten Sie Ihre Flugticketnummer angeben.
Beizufügende Dokumente:
Spanair hat angekündigt, betroffenen Passagieren Ersatzflüge bei seinen Partnerfluggesellschaften (Vuelig, Iberia, Air Europa) zu Spezialtarifen anbieten zu können. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Da es sich nicht um standardmäßige Ersatzflüge durch eine andere Fluggesellschaft handelt, ist nicht klar, ob Ihnen die Zusatzkosten zurückerstattet werden. Informieren Sie sich bei den genannten Fluggesellschaften am besten detailliert über diese Angebote.
Falls schon zum Zeitpunkt der Reservierung bei Spanair vorgesehen war, dass der Flug durch eine andere Fluggesellschaft durchgeführt wird, empfehlen wir Ihnen, bei dieser Fluggesellschaft nachzufragen, ob der Flug aufrecht erhalten bleibt und ob Ihre Reservierung noch gültig ist.
Mehr über Ihre Rechte im Fall einer Flugannullierung erfahren Sie in unserer Broschüre „Fluggastrechte: Clever Reisen!“.
Die ungarische Airline Malev hat ihre Tätigkeit seit dem 3. Februar 2012 eingestellt. Das Gericht in Budapest (Metropolitan Court of Budapest) hat am 14. Februar 2012 die Liquidation der Fluggesellschaft angeordnet und folgenden Insolvenzverwalter benannt:
Hitelintézeti Felszámoló Nonprofit Kft.
Damjanich u. 11-15
1071 Budapest
Hongrie
Alle nachfolgenden Informationen haben wir von unseren Kollegen des Europäischen Verbraucherzentrums Ungarn erhalten. Wir können keine Gewähr für ihre Richtigkeit geben.
Alle Verbraucher, die für ihre annullierten Flüge eine Erstattung erhalten wollen, sollten bis zum 24. März, eine Forderung an den Insolvenzverwalter stellen. Darin sollten sie den Grund und die Summe Ihrer Forderung genau darlegen sowie Ihre vollständigen Kontaktdaten und Ihr/en Geburtsdatum/-ort angeben. Außerdem sollten alle Dokumente in Kopien beigefügt werden, die den Anspruch auf die Forderung belegen (Flugtickets, Zahlbelege, Schriftverkehr mit der Airline, Beleg für die bezahlte Bearbeitungsgebühr, Rechnungen zusätzlich angefallener Ausgaben).
Achtung: Die Verfahrenssprache ist Ungarisch. Daher sollten alle Dokumente in Ungarisch verfasst sein; auch die Belege sollten übersetzt sein. Es ist allerdings keine beglaubigte Übersetzung notwendig.
Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren hat zu Ihrer Hilfe ein englisch-ungarisches Formular (Word-Dokument) erstellt, das Sie zur Forderungsanmeldung nutzen können.
Viele Verbraucher, die ihre Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet haben, erhielten kürzlich die Benachrichtigung, dass ihre Forderungen in die Kategorie D eingruppiert wurden. Rechtsgrundlage hierfür ist das ungarische Insolvenzgesetz XLIXvon 1991. In diesem Gesetz wird die „Rangordnung“ der Gläubiger im Insolvenzverfahren geregelt. Der Rang einer Forderung hängt von der Art der Forderung ab. In die Kategorie D werden insbesondere Forderungen von Flugpassagieren, deren Flüge nicht durchgeführt wurden, eingruppiert. Forderungen in der Kategorie D werden erst nach den Forderungen in den Kategorien A, B und C befriedigt.
Das Gericht verlangt von allen Forderungsstellern eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1 % der reklamierten Summe, und zwar mindestens 5.000 HUF (ungarische Forint) und höchstens 200.000 HUF (d.h. zwischen rund 17 und 690 Euro). Wenn Sie Ihr Ticket in einer ausländischen Währung bezahlt haben, gilt der Umtauschkurs vom 14.02.2012 (laut Website der Ungarischen Nationalbank betrug er 1 EUR = 291,35 HUF). Diese Gebühren sollten per Banküberweisung auf das Konto der Gerichtsverwaltung (Fővárosi Bíróság Hivatala Gazdaság) gezahlt werden:
IBAN: HU91 1003 2000 0148 3013 2400 0004
SWIFT: MANEHUHB
Geben Sie dabei den Grund für die Überweisung sowie die Nummer des Insolvenzverfahrens (9.Fpk.01-12-000895/15. sz.) an.
Nur Forderungen, die fristgerecht (Ankunft des Briefes beim Insolvenzverwalter spätestens am 24. März) und auf dem Postweg beim Insolvenzverwalter eingereicht wurden und für die die oben genannte Bearbeitungsgebühr komplett bezahlt wurde, werden akzeptiert.
Außerdem hat die ungarische Regierung per Dekret eine spezielle Entschädigug für eine sehr begrenzte Anzahl an betroffenen Passagieren in Aussicht gestellt.
Hierfür müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
Trifft es auf Ihren Fall zu, sollten Sie Ihre Reklamation an folgende Adresse versenden:
Das Europäische Verbraucherzentrum Ungarn rät, die Reklamation sowohl per E-Mail als auch postalisch an die Airline zu versenden.
Sie sollten Ihrer Reklamation folgende Dokumente/Informationen beifügen:
Beachten Sie: Sie sollten Ihre Forderungen bis zum 31.03.2012 geltend machen. Aufgrund der großen Zahl an Beschwerden kann sich die Bearbeitung Ihrer Forderung allerdings verzögern.
Erfüllen Sie nicht die beiden oben genannten Voraussetzungen, um Forderungen geltend zu machen, rät das Europäische Verbraucherzentrum Ungarn zu folgenden Schritten:
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Fluggesellschaft Malev unter http://igeny.malev.com/
Für Rückfragen steht das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland jederzeit zu Ihrer Verfügung.
Mit Beschluss vom 05.03.2010 hat das Amtsgericht Köln (Az.: 74 IN 459/09) das Insolvenzverfahren eröffnet und zum Insolvenzverwalter den Rechtsanwalt Carsten Koch aus der Kanzlei Leonhardt, Westhelle&Partner, Gustav-Heinemann-Ufer 54, 50968 Köln bestellt.
Verbrauchern, die eine Forderung gegen RIF Travel haben und diese geltend machen möchten, wird empfohlen, das ausgefüllte Formular zur Forderungsanmeldung an den Insolvenzverwalter zu senden.
Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland ist von seinen spanischen Kollegen darüber informiert worden, dass die spanische Airline Air Comet seinen Flugbetrieb eingestellt und Insolvenz angemeldet hat. Verbraucher, die bereits ein Ticket erworben haben, sollten die Unterlagen zur Begründung der Zahlungsforderung an die spanische Insolvenzverwaltung senden:
Administración Concursal del Concurso de Air Comet, SAU
Paseo de la Castellana, 60-5º
28046 Madrid
Spain
Fax: 00 34 91.781.08.41
E-mail: info@concursoaircomet.com (Dokumente im PDF-Format beifügen)