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Insolvenz

Was tun und an wen wenden, wenn die Fluggesellschaft, bei der Sie bereits ein Ticket gebucht haben, in finanzielle Schwierigkeiten gerät oder sogar insolvent geht?

Dänische Fluggesellschaft Cimber Sterling stellt Insolvenzantrag (Mai 2012)

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland ist von seinen dänischen Kollegen darüber informiert worden, dass die dänische Fluggesellschaft Cimber Sterling am 3. Mai 2012 einen Insolvenzantrag gestellt hat. Verbraucher, die ein Ticket über einen dänischen Reiseveranstalter gekauft haben und Ihre Forderungen gegen Cimber Sterling geltend machen möchten, können ihre Beschwerde bei uns einreichen. Leider können wir nicht für Sie tätig werden, wenn Sie Ihren Flug direkt bei Cimber Sterling gebucht haben. 

Sobald wir weitere Informationen erhalten, werden wir Sie auf unserer Webseite  veröffentlichen.  

Fluggesellschaft Spanair in Turbulenzen (Februar 2012)

Seit dem 28. Januar 2012 hat das spanische Luftfahrtunternehmen Spanair seine Flugtätigkeit eingestellt. Da die Airline seit dem 2. Januar 2012 zahlungsunfähig ist, ist inzwischen ein Insolvenzverwalter ernannt worden.

Was zu tun ist, um Ihre bereits bezahlten Tickets erstattet zu bekommen

  • Falls Sie Ihr Flugticket bzw. Ihre Pauschalreise inklusive Flug mit Spanair in einem Reisebüro gekauft haben, sollten Sie dieses Reisebüro um die Rückerstattung des Tickets bitten. 
  • Falls Sie Ihr Ticket direkt bei der Fluggesellschaft erworben und es mit Giro- oder Kreditkarte bezahlt haben, wenden Sie sich an Ihr Geldinstitut, um in Erfahrung zu bringen, ob eine Rückerstattung des Tickets möglich ist.
  • Außerdem hat die Airline auf Ihrer Internetseite ein spezielles Formular zur Verfügung gestellt, mit dem man die Erstattung des Tickets beantragen kann:  http://www.spanair.com/ComunicacionCredito.aspx?language=en

Was zu tun ist, um darüber hinaus eine Entschädigung zu bekommen

Passagiere, die zwischen dem 27. Januar und 9. Februar (einschließlich) mit Spanair geflogen wären, können laut EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 eine Entschädigung verlangen:

  • 250 Euro für Flüge unter 1.500 km
  • 400 Euro für Flüge über 1.500 km (innerhalb Europas) und zwischen 1.500 und 3.500 km
  • 600 Euro für alle anderen Flüge

Um diese Entschädigung zu erhalten, sollten Sie ebenfalls das Online-Formular auf der Website von Spanair ausfüllen. Hier gibt es auch ein Feld "Other amounts", in das zusätzlich entstandene Kosten eingetragen werden können. Um diese Kosten zu belegen, müssen Sie allerdings neben dem Online-Formular auch noch postalisch oder per E-Mail alle notwendigen Unterlagen an den Insolvenzverwalter schicken:

Grupo Gispert, Abogados y Economistas S.L.P

C/ Rosselló, 285 bis, Entresuelo 2ª

08037 Barcelona

Tel.: +34 934 594 071

Mail: usuarios.spanair@grupogispert.com

 

Als Betreff sollten Sie Ihre Flugticketnummer angeben. 

Beizufügende Dokumente:

  • Kopien der Dokumente, die Ihre Forderung belegen (Flugtickets, Zahlungsnachweise, andere Ausgaben),
  • eine Übersicht der Beträge, deren Rückerstattung Sie fordern.

Stichtag: Sie müssen Ihre Forderung bis zum 15. April 2012 (einschließlich) einreichen.

 

Was zu tun ist, wenn Sie Ihren Flug umbuchen wollen

Spanair hat angekündigt, betroffenen Passagieren Ersatzflüge bei seinen Partnerfluggesellschaften (Vuelig, Iberia, Air Europa) zu Spezialtarifen anbieten zu können. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: Da es sich nicht um standardmäßige Ersatzflüge  durch eine andere Fluggesellschaft handelt, ist nicht klar, ob Ihnen die Zusatzkosten zurückerstattet werden.  Informieren Sie sich bei den genannten Fluggesellschaften am besten detailliert über diese  Angebote.

Was zu tun ist, wenn Ihr Spanair-Flug von vornherein durch eine andere Airline übernommen werden sollte

Falls schon zum Zeitpunkt der Reservierung bei Spanair vorgesehen war, dass der Flug durch eine andere Fluggesellschaft durchgeführt wird, empfehlen wir Ihnen, bei dieser Fluggesellschaft nachzufragen, ob der Flug aufrecht erhalten bleibt und ob Ihre Reservierung noch gültig ist.

Mehr über Ihre Rechte im Fall einer Flugannullierung erfahren Sie in unserer Broschüre „Fluggastrechte: Clever Reisen!“.

Ungarische Airline Malev streicht alle Flüge (Februar 2012)

Die ungarische Airline Malev hat ihre Tätigkeit seit dem 3. Februar 2012 eingestellt. Das Gericht in Budapest (Metropolitan Court of Budapest) hat am 14. Februar 2012 die Liquidation der Fluggesellschaft angeordnet und folgenden Insolvenzverwalter benannt:

Hitelintézeti Felszámoló Nonprofit Kft.

Damjanich u. 11-15

1071 Budapest

Hongrie

Bitte beachten Sie

Alle nachfolgenden Informationen haben wir von unseren Kollegen des Europäischen Verbraucherzentrums Ungarn erhalten. Wir können keine Gewähr für ihre Richtigkeit geben.

 

Forderung

Alle Verbraucher, die für ihre annullierten Flüge eine Erstattung erhalten wollen, sollten bis zum 24. März, eine Forderung an den Insolvenzverwalter stellen. Darin sollten sie den Grund und die Summe Ihrer Forderung genau darlegen sowie Ihre vollständigen Kontaktdaten und Ihr/en Geburtsdatum/-ort angeben. Außerdem sollten alle Dokumente in Kopien beigefügt werden, die den Anspruch auf die Forderung belegen (Flugtickets, Zahlbelege, Schriftverkehr mit der Airline, Beleg für die bezahlte Bearbeitungsgebühr, Rechnungen zusätzlich angefallener Ausgaben).

Achtung: Die Verfahrenssprache ist Ungarisch. Daher sollten alle Dokumente in Ungarisch verfasst sein; auch die Belege sollten übersetzt sein. Es ist allerdings keine beglaubigte Übersetzung notwendig.

Englisch-ungarisches Formular

Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren hat zu Ihrer Hilfe ein  englisch-ungarisches Formular (Word-Dokument) erstellt, das Sie zur Forderungsanmeldung nutzen können. 

Viele Verbraucher, die ihre Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet haben, erhielten kürzlich die Benachrichtigung, dass ihre Forderungen in die Kategorie D eingruppiert wurden. Rechtsgrundlage hierfür ist das ungarische Insolvenzgesetz XLIXvon 1991. In diesem Gesetz wird die „Rangordnung“ der Gläubiger im Insolvenzverfahren geregelt. Der Rang einer Forderung hängt von der Art der Forderung ab. In die Kategorie D werden insbesondere Forderungen von Flugpassagieren, deren Flüge nicht durchgeführt wurden, eingruppiert. Forderungen in der Kategorie D werden erst nach den Forderungen in den Kategorien A, B und C befriedigt.

 

Bearbeitungsgebühr

Das Gericht verlangt von allen Forderungsstellern eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1 % der reklamierten Summe, und zwar mindestens 5.000 HUF (ungarische Forint) und höchstens 200.000 HUF (d.h. zwischen rund 17 und 690 Euro). Wenn Sie Ihr Ticket in einer ausländischen Währung bezahlt haben, gilt der Umtauschkurs vom 14.02.2012 (laut Website der Ungarischen Nationalbank betrug er 1 EUR = 291,35 HUF). Diese Gebühren sollten per Banküberweisung auf das Konto der Gerichtsverwaltung (Fővárosi Bíróság Hivatala Gazdaság) gezahlt werden:

IBAN: HU91 1003 2000 0148 3013 2400 0004

SWIFT: MANEHUHB

Geben Sie dabei den Grund für die Überweisung sowie die Nummer des Insolvenzverfahrens (9.Fpk.01-12-000895/15. sz.) an.

Nur Forderungen, die fristgerecht (Ankunft des Briefes beim Insolvenzverwalter spätestens am 24. März) und auf dem Postweg beim Insolvenzverwalter eingereicht wurden und für die die oben genannte Bearbeitungsgebühr komplett bezahlt wurde, werden akzeptiert.

 

 

 

Spezielle Entschädigung

Außerdem hat die ungarische Regierung per Dekret eine spezielle Entschädigug für eine sehr begrenzte Anzahl an betroffenen Passagieren in Aussicht gestellt.

Hierfür müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Sie haben Ihr Ticket vor dem 3. Februar 2012 gekauft und
  2. der gebuchte Flug sollte im Zeitraum vom 03. bis zum 06.02.2012 oder der Rückflug spätestens am 29.02.2012 durchgeführt werden. Wollen Sie Entschädigung für den ausgefallenen Rückflug, benötigen Sie allerdings ein gültiges Flugticket mit einer Malev-Flugnummer.

Trifft es auf Ihren Fall zu, sollten Sie Ihre Reklamation an folgende Adresse versenden:

  • Per E-Mail: malev@malev.com
  • Per Post: Malev, Postafiók 79, 1476 Budapest, Ungarn

Das Europäische Verbraucherzentrum Ungarn rät, die Reklamation sowohl per E-Mail als auch postalisch an die Airline zu versenden.

Sie sollten Ihrer Reklamation folgende Dokumente/Informationen beifügen:

  • Kopie des Tickets bzw. des elektronischen Tickets
  • Kopie der Rechnung des Flugtickets
  • Kopie des Boarding-Passes
  • Kopien der Nachweise für zusätzlich entstandene Kosten, z.B. Rechnungen für Hotelaufenthalte, Verpflegung, Umbuchungen etc.
  • Ihre Internationalen Bankverbindungsdaten (Kreditinstitut, Kontoinhaber, IBAN und BIC, Währung)
  • ein Hinweis auf die Pressemitteilung der Airline

Beachten Sie: Sie sollten Ihre Forderungen bis zum 31.03.2012 geltend machen. Aufgrund der großen Zahl an Beschwerden kann sich die Bearbeitung Ihrer Forderung allerdings verzögern.

 

Weitere Möglichkeiten

Erfüllen Sie nicht die beiden oben genannten Voraussetzungen, um Forderungen geltend zu machen, rät das Europäische Verbraucherzentrum Ungarn zu folgenden Schritten:

  • Im Fall einer Pauschalreise sollten Sie sich bis zum 2. März 2012 an Ihren Reiseveranstalter wenden. Parallel dazu sollten Sie auch Ihre Forderung an den Insolvenzverwalter schicken.
  • Bei Zahlungen per Lastschrift bzw. Kreditkartenzahlungen kann das Buchungsentgelt unter bestimmten Voraussetzungen zurückgebucht werden (sogenanntes Chargeback). Für weitere Informationen sollten Sie sich an Ihre Bank bzw. an die Stelle wenden, die Ihre Kreditkarte herausgegeben hat. Falls das Geldinstitut sich weigert, ein Chargeback durchzuführen, können Sie sich eventuell an die Schlichtungsstellen im Bankensektor wenden.
  • Kontaktieren Sie Ihre Versicherung (Reiserücktrittsversicherung…).

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der Fluggesellschaft Malev unter http://igeny.malev.com/

Für Rückfragen steht das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland jederzeit zu Ihrer Verfügung.

Reiseveranstalter RIF Travel insolvent (März 2010)

Mit Beschluss vom 05.03.2010 hat das Amtsgericht Köln (Az.: 74 IN 459/09) das Insolvenzverfahren eröffnet und zum Insolvenzverwalter den Rechtsanwalt Carsten Koch aus der Kanzlei Leonhardt, Westhelle&Partner, Gustav-Heinemann-Ufer 54, 50968 Köln bestellt.

Verbrauchern, die eine Forderung gegen RIF Travel haben und diese geltend machen möchten, wird empfohlen, das ausgefüllte Formular zur Forderungsanmeldung an den Insolvenzverwalter zu senden.

Spanische Air Comet insolvent (Dezember 2009)

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland ist von seinen spanischen Kollegen darüber informiert worden, dass die spanische Airline Air Comet seinen Flugbetrieb eingestellt und Insolvenz angemeldet hat. Verbraucher, die bereits ein Ticket erworben haben, sollten die Unterlagen zur Begründung der Zahlungsforderung an die spanische Insolvenzverwaltung senden:

Administración Concursal del Concurso de Air Comet, SAU

Paseo de la Castellana, 60-5º

28046 Madrid

Spain

Fax: 00 34 91.781.08.41

E-mail: info@concursoaircomet.com (Dokumente im PDF-Format beifügen)

http://www.eu-verbraucher.de/de/verbraucherthemen/reisen-in-der-eu/reisen/flugzeug/insolvenz/